19 Jahre nach ihrem Tod: Charlotte von Mahlsdorf soll Ehrenbürgerin Berlins werden, ihr Grab zur Ehrengrabstätte

Heute vor 19 Jahren starb mit Charlotte von Mahlsdorf eine der bekanntesten und wichtigsten Mahlsdorfer Persönlichkeiten der vergangenen 100 Jahre. Jetzt soll der Gründerin und langjährigen Leiterin des Gründerzeitmuseums am Hultschiner Damm, die 1928 als Lothar Berfelde geboren wurde, eine große Ehre zu teil werden. Ihr soll die Ehrenbürgerschaft des Landes Berlin verliehen und ihre letzte Ruhestätte auf dem Friedhof an der Rahnsdorfer Straße als eine Ehrengrabstätte anerkannt werden.

Beides fordert der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung in einem Antrag an die Bezirksverordnetenversammlung. In diesem heißt es: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, an den Senat von Berlin den Antrag zu stellen, die Grabstelle von Charlotte von Mahlsdorf als Ehrengrabstätte des Landes Berlin anzuerkennen. Ferner wird empfohlen, einen Antrag auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Charlotte von Mahlsdorf zu stellen. Diese Ehrungen sind einzubinden in die Erbepflege des Gründerzeitmuseums.“

Der Ausschuss unterstützt mit dem Antrag die Angehörigen, die eine einem Ehrengrab entsprechende Unterstützung für den Unterhalt der Grabstelle benötigen. Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben. Die Anerkennung als Ehrengrabstätte erfolgt durch Senatsbeschluss. Das zuständige Bezirksamt übernimmt dann die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts.

Datenschutzeinstellungen