Die Diskussionen um eine Ausweitung des Tarifbereichs AB bis zu den S-Bahnhöfen Birkenstein oder gar Hoppegarten gibt es seit Jahren. Zuletzt nahmen sie aber immer weiter Fahrt auf, Befürworter dieser Maßnahme führen vor allem eine Entlastung der Parksituation rund um den Bahnhof Mahlsdorf an. Nun hat der Berliner Senat ein Machtwort gesprochen.
Doch von vorn: Allmorgendlich ist es auch in Pandemiezeiten, in denen viele Mahlsdorfer Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten können, rund um den Bahnhof ein tägliches Bild. Ab spätestens 7 Uhr ist der P+R-Parkplatz voll belegt, Pendler:innen stellen ihre Fahrzeuge in die umliegenden Straßen, etwa in die Wodan-, Giese- oder Fritz-Reuter-Straße. Auch Brandenburger Kennzeichen sind hier oft zu erblicken. Verwunderlich ist das nicht. Kostet etwa die Monatskarte für den in Mahlsdorf endenden Tarifbereich AB derzeit 63,42 Euro, sind es für den Tarifbereich ABC schon 84 Euro. Im Jahresvergleich liegt die Differenz bei satten 247 Euro (AB kostet 761 Euro, ABC gar 1008 Euro).
Diesem Parkdruck, so die Befürworter, könnte man durch eine Ausweitung des Tarifbereichs AB auf die im Brandenburger Landkreis Märkisch-Oderland liegenden Bahnhöfe Birkenstein oder sogar Hoppegarten die Luft entziehen. Pendler:innen aus Brandenburg und Berlin könnten dann auf die P+R-Parkplätze an gleich drei Standorten ausweichen. Den Hoffnungen auf Umsetzung erteilt der Berliner Senat nun jedoch eine Absage. Der Senat geht nicht davon aus, dass durch eine Verschiebung der
Tarifgrenze zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass damit bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden. Zudem würde eine Ausweitung des AB-Tarifs die bestehenden Probleme nicht beseitigen, sondern lediglich weiter nach Außen verlagern“, so Verkehrs-Staatssekretär Markus Kamrad in einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Mahlsdorfer Wahlkreisabgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU). Kamrad weiter: „Zwar ist es denkbar, dass bei einer Ausweitung der Tarifzone B nach Birkenstein oder Hoppegarten die Belastung der Straßen und der Parkdruck durch Pendler in Mahlsdorf abnimmt. In der Folge würde diese aber dann in Birkenstein oder Hoppegarten ansteigen.“
Eine weitere Begründung für die ablehnende Haltung ist das Geld. Denn laut Senatsverwaltung für Verkehr müssten die finanziellen Vorteile für die Fahrgäste, die von einer Ausweitung profitieren, ausgeglichen werden. Schließlich würde eine Auswertung zu Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen führen. „Dies müsste entweder von allen Fahrgästen in Form von Tariferhöhungen oder den Berliner Steuerzahlern getragen werden“, so Markus Kamrad.
Und auch ein behördlicher Verwaltungsakt spricht laut dem Staatssekretär gegen eine Ausweitung. Demnach hat sich das bestehende ABC-Tarifsystem im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) über mehr als 20 Jahre bewährt und stellt einen guten Kompromiss zwischen Tarifgerechtigkeit (weite Fahrten sind teurer als kurze), Einfachheit und Verständlichkeit dar. Die Tarifzone A wird vom S-Bahn-Ring begrenzt, die Tarifzone B von der Berliner Landesgrenze nach Brandenburg. Die Wahl der Berliner Landesgrenze als Tarifzonengrenze beruht dabei nicht nur auf der leichten Merkbarkeit, sondern ist auch vor dem Hintergrund der fachlichen Zuständigkeit und der Finanzierungsverantwortung des Landes Berlin in seiner Rolle als Aufgabenträger für den ÖPNV sinnvoll. Denkbare Änderungen, die zu Abweichungen zwischen Landesgrenze und Tarifzonengrenze führen würden, sind
aufgrund ihrer komplexen Folgewirkungen schwierig zu bewerten und wären nur in Abstimmung mit dem VBB, dem Land Brandenburg und den dort zuständigen kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern realisierbar.
„Stationen direkt hinter der Landesgrenze, wie etwa Birkenstein und Hoppegarten, haben durch die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurzen Fahrzeiten ins Berliner Zentrum bereits heute eine hohe Attraktivität. Es gibt keine einfache Kausalität, dass gerade Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland Berlins durch eine Vergünstigung von ÖPNV-Tickets in Folge einer Ausweitung der Tarifzone B ihre Verkehrsmittelwahl grundsätzlich von einer Nutzung des eigenen Pkw hin zum ÖPNV verändern würden“, so Markus Kamrad. Laut dem Staatssekretär weiß der Senat anhand von Studien, dass bei der Entscheidung zur Verkehrsmittelwahl der Preis des ÖPNV nicht das entscheidende Kriterium ist. „Hier stehen andere Faktoren, wie etwa die Nutzung der Unterwegszeit, oder die Sicherheit im Vordergrund.“
Die Berliner CDU hatte bereits vor fünf Jahren eine Ausweitung des Tarifbereichs B bis zur ersten Station auf Brandenburger Gebiet angeregt, damit Pendler erst gar nicht mit dem Auto in die Berliner Außenbezirke fahren. Die rot-rot-grüne Koalition hatten dies jedoch (wie nun wieder) mit dem Argument abgelehnt, das Problem werde dadurch nur verschoben.