„Fluchtgefahr“: Mutmaßlicher Mahlsdorfer Mörder muss in Untersuchungshaft

Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in der Nacht zu Samstag in Mahlsdorf befindet sich ein 30-jähriger Tatverdächtiger inzwischen in Untersuchungshaft. Es bestünde ansonsten Fluchtgefahr.


Die Tat ereignete sich gegen 1.15 Uhr in einem Wohnhaus an der Kreuzung Hultschiner Damm/Winklerstraße. Einsatzkräfte fanden dort einen durch Stichwunden verletzten 21-jährigen Mann, der trotz Rettungsversuchen noch am Tatort verstarb. Ein tatverdächtiger 30-Jähriger wurde kurze Zeit später festgenommen, die Polizei traf ihn ebenfalls verletzt und nur leichtbekleidet nahe des Wohnhauses an. Nach Informationen der B.Z. soll der Tat ein Konflikt unter Flüchtlingen vorausgegangen sein. Nach Informationen von „Alles Mahlsdorf“ leben in dem Gebäude zahlreiche geflüchtete Menschen in Wohnungen.


Der Tatverdächtige wurde am noch Sonntag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden liegt ein dringender Tatverdacht vor. „Zudem besteht Fluchtgefahr“, so Michael Petzold, Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber „Alles Mahlsdorf“. Der Mann wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Wann es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist laut Petzold derzeit noch offen.


Mit der Entscheidung des Haftrichters ist keine Aussage über die Schuld des Beschuldigten verbunden. In diesem frühen Stadium des Verfahrens geht es ausschließlich um die Frage, ob der Tatverdächtige bis zu einem möglichen Prozess in Freiheit bleiben kann oder nicht. Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft sind ein dringender Tatverdacht sowie ein gesetzlicher Haftgrund – etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder die Schwere der Tat. Gerade bei schweren Gewaltverbrechen wie Tötungsdelikten ordnen Gerichte Untersuchungshaft vergleichsweise häufig an. Ziel ist es, das Strafverfahren zu sichern und eine Beeinflussung von Zeugen oder Beweisen zu verhindern. Noch am Samstag wurden durch die Kriminalpolizei mehrere Bewohner des Hauses am Hultschiner Damm befragt.


Grundsätzlich darf Untersuchungshaft nicht länger als notwendig andauern. Spätestens nach sechs Monaten muss ein Oberlandesgericht prüfen, ob die Haft fortgesetzt werden darf. Eine längere Dauer ist nur zulässig, wenn die Ermittlungen besonders umfangreich oder schwierig sind und die Verzögerung nicht von den Strafverfolgungsbehörden verschuldet wurde. Auch darüber hinaus wird die Haft regelmäßig überprüft.

Die Untersuchungshaft endet entweder mit einem Urteil, einem Freispruch oder der Aufhebung des Haftbefehls. Welche Anklage erhoben wird, ist derzeit ebenfalls offen und hängt von den Ermittlungen ab. Im deutschen Strafrecht wird zwischen Totschlag und Mord unterschieden. Beide setzen eine vorsätzliche Tötung voraus. Mord liegt jedoch nur dann vor, wenn zusätzlich sogenannte Mordmerkmale erfüllt sind – etwa Heimtücke, Grausamkeit, Habgier oder das Töten zur Verdeckung einer anderen Straftat.


Während Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren geahndet wird, sieht das Gesetz bei Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vor. Welche rechtliche Bewertung im Fall von Mahlsdorf zutrifft, wird erst das Ergebnis der weiteren Ermittlungen und gegebenenfalls eines Gerichtsverfahrens zeigen. Bis dahin gilt für den 30-jährigen Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.

In diesem Wohnhaus ereignete sich die Tat.

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