Mahlsdorf bekommt ein neues Naturdenkmal – dafür sollen zwei andere gestrichen werden

Aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sollen künftig 643 Bäume und 70 Findlinge in ganz Berlin zum Naturdenkmal erklärt werden. Darunter sind auch drei Mahlsdorfer Bäume. Der bekannteste dürfte die „Mahlsdorfer Linde” vor der alten Pfarrkirche an der Hönower Straße sein. Sie ist zwar nur zehn Meter hoch, hat dafür aber einen Umfang von 4,45 Metern. Ihr Alter wird auf mindestens 300 Jahre geschätzt, die seltene Winterlinte wurde im Jahr 1995 für 8000 DM saniert, mit Stahlseilen gesichert und eingezäunt. Der zweite ist eine riesige Stil-Eiche in der Hönower Straße 10, sie steht im Hof des 2018 eröffneten Pflegewohnzentrums „Eichenhof”.

Die beiden Bäume sind seit 1993 bereits als Naturdenkmale ausgewiesen. Diese derzeit gültige Verordnung für als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume und Findlinge wird jetzt laut Senatsverwaltung für Umwelt neu gefasst. Die Änderungen beziehen sich auf den Text der Verordnung (insbesondere die Gebote und Verbote) und auf die Listen der Bäume und Findlinge, für die die Verordnung gelten soll. Die Senatsverwaltung erklärt: „Einige bisherige Naturdenkmale werden künftig nicht mehr diesen Schutzstatus erhalten, andere Bäume und Findlinge werden erstmals zum Naturdenkmal erklärt.” Und dies betrifft Mahlsdorf. Neu auf der Liste steht eine Blutbuche auf einem Privatgrundstück in der Linderhofstraße 71 neben dem Wernergraben. Zwei Mahlsdorfer Bäume sollen künftig jedoch nicht mehr als Naturdenkmäler gelten. Die Balkan-Rostkastanie vor dem Restaurant „La Stalla” sowie eine Schwarzpappel vor der Sparkasse in der Hönower Straße tauchen auf der neuen Liste nicht mehr auf.

Die Ausweisung als Naturdenkmal zielt laut der Senatsverwaltung darauf ab, diese Einzelschöpfungen der Natur für das Erleben durch den Menschen zu bewahren. Als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume werden damit über den Schutz der im Land Berlin geltenden sogenannten Baumschutzverordnung hinaus geschützt. Der Entwurf der neuen Rechtsverordnung wird noch bis zum 17. Februar öffentlich ausgelegt. Damit wird allen betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihre Interessen zu vertreten und ihre Anliegen einzubringen. Angesprochen werden insbesondere diejenigen, die Eigentümerin oder Eigentümer der Bäume und Findlinge beziehungsweise von Grundstücken sind, auf denen sich die Bäume und Findlinge befinden, oder die dort Nutzungsrechte haben (zum Beispiel Pächterinnen und Pächter, Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber). Stellungnahmen können unter anderem unter www.berlin.de/naturschutz-ausweisung/ abgegeben werden. Die fristgemäß eingereichten Stellungnahmen, Bedenken und Vorschläge werden geprüft und in die Abwägung einbezogen. Erforderliche Anpassungen werden dann in die Schutzverordnung eingearbeitet.

Die Mahlsdorfer Linde vor der Pfarrkirche in der Hönower Straße stammt aus dem 17. Jahrhundert.

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