Bis zu 50.000 Euro Strafe: Böllerverbot an Silvester in Mahlsdorf erlassen
Zum Jahreswechsel gilt in Mahlsdorf, wie im gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf, erstmals ein behördlich angeordnetes Böller-Verbot. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Bezirksamts untersagt das Abbrennen von bestimmten Feuerwerkskörpern in einer bestimmten Zeit. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Die Maßnahme soll vor allem dem Schutz von Anwohnenden sowie öffentlich zugänglichen Einrichtungen dienen und Risiken durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik reduzieren. Die Verfügung stützt sich, wie bei solchen Regelungen üblich, auf Gefahrenprognosen der Ordnungsbehörden und sieht ein zeitlich begrenztes Verbot rund um den Jahreswechsel vor. Vor allem geht es um die mit dem Abrennen von Silvesterfeuerwerk auftretenden Begleiterscheinungen wie Lärm, Verletzungen, Luftverschmutzung, Umweltbelastung, Brände oder Müll. Der von Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic (CDU) unterschriebene Erlass kam unter anderem dadurch zustande, da in den vergangenen Jahren tagsüber zu Silvester und Neujahr sogenannte „Böller“ missbräuchlich und „allein wegen ihrer Knallwirkung“ verwendet wurden.
Das bedeutet: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen in Mahlsdorf am 31. Dezember vor 18 Uhr und am 1. Januar 2026 nach 7 Uhr nicht gezündet werden. Feuerwerk der Kategorie F2 ist das klassische Silvesterfeuerwerk, etwa Raketen, Böller oder Batterien, die nur an volljährige Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Sie haben einen maximalen Schallpegel von 120 dB auf 8 Meter Abstand und müssen ein gültiges CE-Zeichen tragen. Außerdem ist generell das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art in der Nähe der Mahlsdorfer Kirchen, den Alters- und Pflegeheimen sowie sogenannter brandempfindlicher Gebäude (etwa Tankstellen) strikt verboten. Gegen einen Verstoß könnten Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Während der Erlass selbst eindeutig formuliert ist, bleibt bislang offen, wie die Einhaltung des Verbots konkret kontrolliert werden soll. Das Bezirksamt hat noch nicht bekannt gegeben, mit welchem Personalansatz das Ordnungsamt und die Polizei in Mahlsdorf präsent sein werden. Gerade aber diese Frage ist zentral: In den vergangenen Jahren zeigte sich berlinweit immer wieder, dass Verbotszonen nur dann Wirkung entfalten, wenn sie klar sichtbar und konsequent überwacht werden. Ohne ausreichende Präsenz könnten die Regelungen ins Leere laufen. Ein Risiko, das auch in Mahlsdorf besteht.
Offen ist außerdem, welche spezifischen Vorkehrungen das Bezirksamt bereits getroffen hat, um besonders gefährdete Orte wie Schulhöfe, Sportanlagen und deren Müllbehälter oder Container zu schützen. Genau diese Einrichtungen stehen derzeit verstärkt im Fokus, da es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zuletzt gehäuft zu Brandstiftungen an Containern, Abfallbehältern oder gar Fahrzeugen kam. Ein Problem, das regelmäßig „brennt“, wie Einsatzkräfte berichten. Ein klar kommuniziertes Präventionskonzept für die kritischen Tage rund um Silvester liegt jedoch bislang nicht vor.





