Seit der Wende hat sich die Bevölkerung Mahlsdorfs verdoppelt, mittlerweile kratzt die Einwohnerzahl an der 30.000. Der Kaufdruck zeigt sich durch immer weiter steigende Haus- und Bodenpreise, jedes noch so kleine Grundstück wird geteilt und Eigenheime hochgezogen. Dem will das Bezirksamt nun einen Riegel vorschieben und erstmals in einem kleinen Mahlsdorfer Gebiet den Bau-Boom verhindern.
Konkret geht es um das Areal zwischen Jahnstraße, Pilgramer Straße, Pilsener Straße und Wolfsberger Straße. Bezirksbürgermeister Gordon Lemm (SPD) und die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Juliane Witt (Die Linke) brachten in die Bezirksverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag ein. Mit diesem soll der Waldsiedlungscharakters des Gebiets langfristig gesichert werden. Denn: Aufgrund seiner lockeren Bebauung gäbe es in dem Areal eigenlich noch reichlich Platz für weitere Häuser, die Nachfrage nach Grundstücksteilungen und damit einhergehenden Neubauten ist enorm – die Folge wäre eine massive Verdichtung. „ Auf zu kleinen Grundstücksflächen ist die Aufrechterhaltung des durchgrünten Charakters einer Waldsiedlung aber wesentlich erschwert – durch die Baufeldfreimachung und den erforderlichen Flächenanspruch von Waldbäumen“, heißt es in dem Antrag.
Mit den Mitteln des geltenden Planungsrechts nach § 34 BauGB ist die Beibehaltung der landschaftlichen Prägung jedoch kaum durchzusetzen. Die baulichen Ergänzungsmöglichkeiten sollen daher planungsrechtlich auf ein verträgliches Nutzungsmaß begrenzt und somit die landschaftliche Prägung gesichert werden. Momentan befinden sich in dem Areal im Wesentlichen ein- und zwei-geschossige Einzel- und Doppelhäuser sowie Gärten mit einem hohen Waldbaumbestand. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es gemäß § 1 Abs. 3 BauGB daher erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies will das Bezirksamt mit dem Antrag an die BVV nun tun.
Um die auch für das Siedlungsgebiet typischen Vorgärten von Bebauung und Nebenanlagen freizuhalten und somit langfristig als ortsbildprägend zu sichern, sollen zudem straßenbegleitend im Abstand von fünf Metern zur Verkehrsfläche Baugrenzen festgesetzt werden.