Am Abend des 1. Dezembers kam es in der Kieler Straße in Mahlsdorf zu einer verheerenden Feuertragödie. Ein Einfamilienhaus brannte vollständig aus. Die betroffene Großfamilie verlor dabei ein siebenjähriges Kind und ihr Zuhause. Nun dürfte der Brand ein juristisches Nachspiel haben.

 

Die Familie soll erst seit dem vergangenen Sommer in dem Haus, vor dem nun Dutzende Kerzen, Kuscheltiere und Blumen niedergelegt wurden, gewohnt haben. Offizielle Angaben darüber, wie viele Personen in dem Gebäude gemeldet waren, liegen derzeit nicht vor. Nach Informationen der Zeitung „BZ“ handelte es sich bei den Bewohnern um zwei slowenische Familien; die Kinder besuchten nahegelegene Kitas und Grundschulen. Nach dem Feuer gab es eine riesige Solidarität, mehr als 103.000 Euro und Hunderte Sachspenden kamen zusammen.

 

Die Polizei erklärte nun gegenüber „Alles Mahlsdorf“, man gehe nach aktuellem Ermittlungsstand durch ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts von einem technischen Defekt als Brandursache aus. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt offen. Auf gezielte Nachfrage durch „Alles Mahlsdorf“ teilte ein Polizeisprecher mit, dass keine weiteren Ermittlungsdetails veröffentlicht werden könnten. Nach Abschluss der Untersuchungen soll der Vorgang „demnächst“ an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Dort dürfte nun etwa überprüft werden, ob etwa wie gesetzlich vorgeschrieben Rauchmelder installiert oder die bauliche Sicherheit gegeben waren.

 

Dass Brandermittlungen nach Abschluss durch Polizei oder LKA an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, ist nicht unüblich. Die Polizei ermittelt grundsätzlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Diese prüft anschließend, ob sich aus den Ergebnissen ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt ergibt – etwa Fahrlässigkeit, eine technische Pflichtverletzung oder ein anderer Anfangsverdacht. Ergibt sich kein strafbares Verhalten, kann das Verfahren eingestellt werden. Andernfalls entscheidet die Staatsanwaltschaft über weitere Schritte bis hin zu einer Anklage. Besonders bei Bränden mit Todesfolge nehmen solche Prüfungen oft einige Zeit in Anspruch.

 

Auch die Eigentümerin des wahrscheinlich nicht mehr zu rettenden Gebäudes, es wurde im Stil des bekannten Architekten und Stadtplaners Bruno Taut errichtet, dürfte in die anstehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einbezogen werden. Nach Informationen von „Alles Mahlsdorf“ ist sie die Enkelin des vor wenigen Jahren verstorbenen knapp 100-jährigen ehemaligen Bewohners  des Hauses mit fünf Zimmern auf etwa 140 Quadratmetern Wohnfläche und 500 Quadratmetern Grundstück.

 

Für die betroffene Familie und die Nachbarschaft rund um die Kieler Straße bleiben viele Fragen offen. Klar ist bislang nur: Ein Kind hat sein Leben verloren – und eine Familie alles, was sie hatte.

Vor dem ausgebrannten Haus in der Kieler Straße wurden Dutzende Kerzen abgestellt, dazu Kuscheltiere, Briefe und Blumen.

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