Geflügelpest: Mahlsdorfer Hühner dürfen ab sofort nur noch im Stall gehalten werden

Durch die Corona-Krise ist die Nachfrage nach jungen Legehennen geradezu explodiert, sogar Hollywood-Stars machen den „Urban Farming”-Trend mit und halten sich die gefiederten Tiere. Auch in Mahlsdorfer Haushalte zogen in den vergangenen Monaten zahlreiche Hühner. Diese dürfen nun allerdings nicht mehr durch die Gärten laufen. Denn: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf veröffentlichte nun eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten. Das bedeutet, dass alle Halterinnen und Halter von Geflügel im gesamten Gebiet des Bezirks Marzahn-Hellersdorf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse nur noch im Stall gehalten werden dürfen. Damit soll die Ein- und Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus, besser bekannt als Geflügelpest, vermieden werden.

Die Besitzer der oben genannten Vögel müssen die Tiere also in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung unterbringen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes. Der Erreger der Geflügelpest ist von Wildvögeln auf Hausgeflügel übertragbar und kann eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate nach sich ziehen. Die Verordnung gilt ab sofort und ist bislang bis zum 15. April 2021 befristet.

Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Betraf es anfangs nur die Nord- und Ostseeküstenregion, wurde der Erreger vom Subtyp H5N8 erstmals Ende November bei einem Wildvogel in Steglitz-Zehlendorf amtlich festgestellt. Weitere Feststellungen bei Wildvögeln erfolgten Ende Januar in Neukölln und Anfang März in Reinickendorf und Spandau, auch ein privater Hausgeflügelbestand war vor wenigen Tagen in Treptow-Köpenick betroffen. Alle Tiere sind innerhalb kurzer Zeit unter einer schweren Durchfallsymptomatik verendet.
Hühnervögel und Puten sind noch empfänglicher für das Virus als Wasservögel, so dass schon der Eintrag einer sehr geringen Virusmenge zu einem Seuchenausbruch führen kann.

Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner aktuellen Risikobewertung aufgrund der Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 in Wasservogelpopulationen in Deutschland von einem hohen Eintragsrisiko in Hausgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln aus.

Hier die vollständige Pressemitteilung des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf zu der Verordnung: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1062215.php

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