Anfang Oktober hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) ihren alljährlichen Spezialeinsatz zur Laubbeseitigung auf Berlins Straßen begonnen. Rund 2.300 Einsatzkräfte mit 550 Fahrzeugen kümmern sich um diese Aufgabe – im Sinne der Verkehrssicherheit. Pro Herbstsaison sammelt die BSR im Schnitt rund 36.000 Tonnen Laub ein: Das entspricht dem Gewicht von etwa 6.000 afrikanischen Elefanten. Die BSR ist für die Laubentfernung im öffentlichen Straßenland zuständig. Für das Laub von Privatgrundstücken bietet das kommunale Unternehmen spezielle BSR-Laubsäcke sowie die Laub- und Gartentonne an. Achtung: Wer Gartenlaub einfach auf der Straße ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert infolgedessen eine Geldbuße.
Beim BSR-Laubeinsatz sind die Reinigungskräfte in sog. Gruppenkomplexen unterwegs. Hierbei besteht die Fahrzeugtechnik vor allem aus Kehrmaschinen sowie Kehrichtsammel- und Ladekranfahrzeugen. Zudem kommen etwa 100 Laubsauger sowie hunderte Besen, Rechen und Laubbläser zum Einsatz. Die Zahl der elektrisch betriebenen BSR-Laubbläser ist im Laufe der vergangenen Jahre deutlich erhöht worden.
BSR-Beschäftigte kehren bei ihrem Einsatz das Straßenlaub von Geh- und Radwegen sowie aus Parkbuchten in Richtung Fahrbahn, wo Kehrmaschinen es direkt aufnehmen. Größere Laubmengen werden hingegen zu Haufen zusammengeschoben und gesondert abtransportiert. Das eingesammelte Laub wird in Großkompostieranlagen gebracht. Dort entsteht daraus frische Komposterde.
Die BSR setzt Laubbläser schwerpunktmäßig auf versiegelten Flächen ein (z.B. auf Gehwegen). Das geschieht im Sinne der Verkehrssicherheit, d.h. damit Menschen nicht ausrutschen und keine Verletzungen erleiden. Dementsprechend erfolgen Laubbläsereinsätze auf Grünstreifen, um Laubverwehungen auf die Gehwege zu vermeiden. Wo keine Laubverwehungen drohen, lässt die BSR i.d.R. das Laub liegen, damit sich Humus bilden kann (z.B. unter Sträuchern und Büschen).
Vor allem mit Blick auf die o.g. Verkehrssicherheit sind Laubbläser für die Straßenreinigung unverzichtbare Arbeitsinstrumente: Laubbläser schaffen in kurzer Zeit viel Laub weg. Je zügiger das Laub entfernt wird, desto geringer das Verletzungsrisiko für Passantinnen und Passanten. Denn feuchtes Laub ist eine verhängnisvolle Rutschfalle – ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.
Auf den meisten Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen ist die BSR für die Laubbeseitigung verantwortlich. Das heißt: Auf Straßen, die auch sonst von der BSR gesäubert werden, kümmern sich BSR-Einsatzkräfte um das Laub. Auf Straßen, deren normale Reinigung den Anwohnenden obliegt, müssen diese selbst das Laub entfernen. In Parks und sonstigen Grünanlagen sind in der Regel die Bezirksämter für das Laubsammeln verantwortlich. Eine Ausnahme bilden die Grünanlagen, deren Reinigung der BSR gesetzlich übertragen wurde. Die BSR führt ihre Laubbeseitigungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland grundsätzlich mehrmals pro Herbstsaison durch, weil naturgemäß immer wieder neues Laub nachfällt. Unterdessen läuft die normale Straßenreinigung in angepasster Form weiter. Falls es zu einem größeren Kälteeinbruch kommt, hat aber der Winterdienst stets Vorrang: Dann muss die Entfernung des Straßenlaubs warten, bis sich die Wetterverhältnisse wieder entspannt haben.
Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kompostiert oder in kleinen Mengen über die Bioguttonne entsorgt werden. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bieten spezielle BSR-Laubsäcke: Diese sind für fünf Euro auf den Recyclinghöfen erhältlich. Die später mit Laub gefüllten BSR-Säcke dürfen an den Straßenrand gestellt werden – die Abholung hierfür ist im Kaufpreis inbegriffen.
Verboten ist es jedoch, loses Gartenlaub vom eigenen Grundstück auf die Straße zu kehren oder andere Säcke als BSR-Laubsäcke ins öffentliche Straßenland zu stellen. Ein solches Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den Behörden mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet wird.
Besonders praktisch für die Laubbeseitigung im eigenen Garten ist übrigens die BSR-Laub- und Gartentonne: Diese 660-Liter-Tonne für Laub sowie Baum-, Strauch- und Rasenschnitt kann über das BSR-Kundenportal bestellt werden. Sie ist für verschiedene Zeiträume innerhalb der Gartensaison buchbar und wird dann alle 14 Tage geleert. Auch außerhalb des gewählten Saisonzeitraums verbleibt die Laub- und Gartentonne auf dem eigenen Grundstück.