Keine Wohnbebauung in Elsensee-Nähe: Bezirksamt will private Grünfläche dauerhaft sichern

Ein Maschendrahtzaun, 6.000 Quadratmeter Wiese und der Elsensee nur einen Steinwurf entfernt: Das Grundstück am westlichen Zipfel des Parler Feldes in Mahlsdorf-Süd liegt idyllisch in einem der grünsten Gegenden des Bezirks. Die Fläche ist in privatem Eigentum und mit einem Erbbaurecht belegt. Regelmäßig weiden Pferde hier. Die Erbbaupachtnehmerin verfolgt den Plan, das Stück Land mit Seniorenwohnungen zu bebauen. Geht gar nicht, findet der Bezirk. Er hat im Februar ein Bebauungsplanverfahren gestartet, um den Bereich dauerhaft als private Grünfläche zu sichern. Noch bis zum 5. April liegen die Pläne im Alten Rathaus Marzahn (Helene-Weigel-Platz 8) öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen sichten, Hinweise geben und Anmerkungen machen. Die Beteiligung ist auch online auf der Seite des Stadtentwicklungsamtes möglich.

In der Begründung zum Bebauungsplan 10-80a argumentiert das Stadtentwicklungsamt, die am Rohrpfuhlgraben befindliche Grünfläche zwischen Großmann- und Goldregenstraße stelle eine „großzügige Pufferfläche“ zwischen dem geplanten Wohnquartier auf dem derzeit noch brachliegenden Parler Feld einerseits und dem unmittelbar an die beiden Landschaftsschutzgebiete Kaulsdorfer Seen und Barnimhanggrenzenden Elsensee-Areal andererseits dar. Mit der Sicherung des Grundstücks als private Grünfläche und als Teil einer „übergeordneten Biotop- und Freiraumverbindung“, wie es heißt, solle die sensible, naturräumlich geprägte Ortsrandlage von Bebauung freigehalten werden. Bestrebungen, das Gelände als Parkanlage öffentlich zugänglich zu machen, gibt es nicht.

 

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, will ein Projektentwickler sich das Grundstück unbedingt vornehmen und wirft dem Bezirk sowohl Verhinderungsplanung als auch Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern vor. 

Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt und ein Bebauungskonzept vorgelegt. Ob die angefragte Bebauung zulässig wäre, dazu gibt es geteilte Auffassungen. Das Stadtentwicklungsamt verweist auf Ungenauigkeiten im bestehenden Flächennutzungsplan. Es sei nicht genau definiert, wo Wohnbauflächen aufhören und Grünflächen beginnen. Die konkrete Abgrenzung und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Parler Feldes soll nun durch die B-Pläne 10-80a und 10-80b geregelt werden.

 

Die Vorwürfe des Projektentwicklers weist das Bezirksamt zurück und merkt an, dass das gesamte private Grundstück am Elsensee mit etwa 14 Hektar Fläche noch ausreichend Platz für die „Verwertung“ des Erbbaurechtes biete. Der Bebauungsplan tangiere schließlich nur die 6.000 Quadratmeter kleine Fläche und somit „einen untergeordneten Bruchteil“ des Areals. Für ein Vorhaben an anderer Stelle – dem Bereich an der Elsenstraße, Ecke Hornungweg – etwa sei ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden. 

 

Den genauen Bebauungsplanentwurf, die Begründung des B-Plans, verschiedene Gutachten und Stellungnahmen finden Interessierte auf www.berlin.de/mh-beteiligung-bebauungsplan. Die öffentliche Beteiligung läuft noch bis 5. April 2023.

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