Dass die Bebauung in Mahlsdorf in den vergangenen beiden Jahrzehnten massiv zugenommen hat, ist eine Binsenweisheit. Tausende Hammergrundstücke entstanden, brach liegende Grundstücke wie rund um Bisamstraße oder Theodorpark wurden oder werden bebaut, der Bodenpreis schoss mit nun fast 800 Euro pro unbebautem Quadratmeter ins schier Unermessliche, die Einwohnerzahl schnellte auf rund 30.000 hinauf.
Eine Entwicklung, deren Voranschreiten immer weitergeht. Das nächste Projekt ist in der Neuenhagener Straße 16-19 geplant, einem derzeit brach liegenden Grundstück in der Nähe der Straßenbahn-Wendeschleife in der Treskowstraße. Wie „Alles Mahlsdorf“ erfuhr, gibt es derzeit einen Bauantrag für sieben zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoß. Diese dürften künftig Heimat für mehrere Dutzende neue Mahlsdorfer:innen werden. Die beiden dafür nötigen Bauantragsverfahren sind noch in der Bearbeitung, eine abschließende Entscheidung steht noch aus.
Ob das Projekt des privaten Investors bei den Anwohner:innen der Neuenhagener Straße auf Gegenliebe stoßen wird, bleibt abzuwarten. Diese wehrten sich bereits in der Vergangenheit gegen eine dort geplante zu hohe Bebauung. Nach „Alles Mahlsdorf“-Informationen gingen bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres bei der zuständigen Behörde des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf Bauanträge für Viergeschosser ein. Diese wurden allerdings abgelehnt. „Im Rahmen der Anhörung vor Versagung der Baugenehmigung wurden gegenüber mit dem Bauherrn die planungsrechtlichen Gründe für die negative Bewertung (Überschreitung der Nutzungsmaße der Baukörper) erläutert“, so Staatssekretärin Wenke Christoph in einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Mahlsdorfer Wahlkreisabgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU).
Nun hat der Bauherr also einen neuen Antrag mit verkleinerten Mehrfamilienhäusern eingereicht. Die Anwohner:innen erhielten zuvor nach einer Beschwerde im Sommer Akteneinsicht. Zudem gab es von der damaligen Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle (Die Linke) die Zusage, dass sie nach einem positiven Bescheid des Bauantrags in Kenntnis gesetzt werden sollen. Das Bezirksamt wirkt laut der Staatssekretärin auf den Eigentümer ein, dass dieser seine Vorhabenplanung der betroffenen Öffentlichkeit vorstellt. Vorgeschrieben werden kann ihm das aber nicht.