Fast drei Monate nach dem verheerenden Feuer in der Kieler Straße am 1. Dezember 2025, bei dem ein siebenjähriger Junge sein Leben und eine Großfamilie ihr Zuhause verlor, ist nun auch das juristische Nachspiel vorbei. Nach „Alles Mahlsdorf“-Informationen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt am 14. Januar 2026 gemäß Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Damit endet der strafrechtliche Teil der Untersuchung. Es bleiben jedoch Fragen.


Nach deutschem Strafverfahrensrecht erlaubt der oben genannte Paragraph ein Ermittlungsverfahren einzustellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, der eine Anklage rechtfertigen würde. In solchen Fällen schließt die Staatsanwaltschaft die Akten, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt; dies bedeutet nicht automatisch, dass sich eine Straftat nicht ereignet hat, sondern lediglich, dass die vorhandenen Beweise für eine Anklage nicht ausreichen. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber „Alles Mahlsdorf“, dass die Einstellung des Verfahrens auf diesem Rechtsgrund erfolgte. Laut Alan Bauer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, deutet die bisherige Ermittlungs- und Beweislage darauf hin, dass die Brandursache wahrscheinlich ein technischer Defekt an einer Verteilersteckleiste war. Im Rahmen der Untersuchungen konnten keine Anhaltspunkte gesammelt werden, die auf ein strafbares Handeln einer bestimmten Person oder auf eine vorsätzliche Brandstiftung hindeuteten.


In den Ermittlungsakten finden sich keine verlässlichen Angaben zum Zustand des Hauses vor dem Brand. Fragen aber bleiben. Etwa, warum die Treppe ins Obergeschoss bereits nach wenigen Minuten des Brandes nicht mehr für die Feuerwehr nutzbar war. Oder ob Rauchmelder installiert waren. In Deutschland ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten (Installation). Dies gilt bundesweit für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen. Laut Alan Bauer ist über die Installation von Rauchmeldern im der Kieler Straße nichts aktenkundig. Gegenüber „Alles Mahlsdorf“ sagt er aber auch: „Zeugenaussagen deuten jedoch daraufhin, dass keine Rauchmelder installiert waren“.


Ein weiteres Fragezeichen steht derzeit in der weiteren Nutzung des ausgebrannten Gebäudes. Nach dem Feuer hatte es eine gigantische Welle der Hilfsbereitschaft gegeben, Eintracht Mahlsdorf bot Unterschlupf, mehrere Tonnen Klamotten und Alltagsgegenstände sowie mehr als 100.000 Euro wurden für die betroffene Familie gesammelt. Das Einfamilienhaus wurde nun nach Abschluss der Ermittlungen an die Eigentümerin übergeben. „Wie diese mit der Immobilie weiter verfahren wird, ist hier nicht bekannt“, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Derzeit steht das vor fast 100 Jahren erbaute Haus wie ein Mahnmal in der Kieler Straße. Rot-weißes Flatterband weht am Zaun, die Eingangstür ist mit einem Polizeisiegel versperrt, vor dem Grundstück stehen Dutzende Kerzen und Kuscheltiere in Gedenken an den verstorbenen Jungen. Eine Ruine, unbewohnt, verkohlt und stummes Zeugnis einer Tragödie, die die Familie und die Nachbarschaft nachhaltig erschüttert hat.


Antworten auf die oben genannten Fragen könnte die Eigentümerin liefern. „Alles Mahlsdorf“ kontaktierte sie wenige Tage nach dem Brand, zunächst stimmte die Anwältin mit einer Kanzlei im Prenzlauer Berg zu.  Auf weitere Nachfragen reagierte sie nicht. Mit der Einstellung des Verfahrens endet der strafrechtliche Teil der Untersuchung zur Ursache eines der schlimmsten Brände der in Mahlsdorf der vergangenen Jahrzehnte. Ohne Anklage, ohne Schuldigen.

Bislang ist unklar, wie es mit dem Haus in der Kieler Straße weitergeht.
Bereits nach wenigen Minuten stand das Haus am 1. Dezember 2025 in Vollbrand.
Im Nachgang der Tragödie kam es zu einer unglaublichen Spenden- und Hilfsbereitschaft in Mahlsdorf.

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