Nach Promillefahrt: Immunität von Mahlsdorfer Abgeordneter aufgehoben

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus hat die Immunität der AfD-Abgeordneten Jeannette Auricht, welche in Mahlsdorf lebt, aufgehoben. Das erfuhr „Alles Mahlsdorf” aus Teilnehmerkreisen. Der Grund der Aufhebung ist eine Fahrt unter Alkoholeinfluss und die damit verbundenen Ermittlungen. „Ich bin am 4. März 2021 in Biesdorf mit 0,89 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren. Dies wurde von der Polizei im Rahmen eine Routinekontrolle festgestellt”, so die 51-Jährige auf der Facebook-Seite der Berliner AfD-Fraktion. Und weiter: „Es kam zu keinem Unfall oder anderen Auffälligkeiten. Ein Polizeiarzt bescheinigte keine Fahrtuntauglichkeit. Dennoch liegt ohne Frage ein Fehlverhalten vor, für das ich mich entschuldige und dessen Konsequenzen ich selbstverständlich tragen werde.”

Welche dies genau sein werden, lies Auricht (kandidiert im Herbst erneut auf ein Abgeordnetenhaus-Mandat im Wahlkreis Kienberg, Alt-Hellersdorf, Hellersdorf-Nord und Hönow-West) offen. Die Aufhebung der Immunität hielt Auricht bei Veröffentlichung des Facebook-Posts am 26. August „für eine wahltaktische Instrumentalisierung des Vorfalls”. Als Argument führt die Mahlsdorferin an, dass die im März gestellte Strafanzeige bereits im Juni wieder zurückgezogen wurde.

Allerdings geschah dies nicht aufgrund einer Einstellung des Verfahrens, sondern aufgrund eines Verfahrensfehlers. Denn die Staatsanwaltschaft Berlin informierte Ende März das Parlament über das Ermittlungsverfahren gegen Auricht. Ende April ordnete das Amtsgericht Tiergarten laut „Tagesspiegel” an, Aurichts Führerschein zu beschlagnahmen. Im Juni dann informierte die Staatsanwaltschaft wiederum das Parlament, dass sie einen Strafbefehl bei Gericht beantragt habe. Der Antrag sah eine Strafe von 6000 Euro, laut der Zeitung 40 Tagessätze je 150 Euro, und ein Jahr Fahrverbot vor. Das Abgeordnetenhaus legte daraufhin Protest ein – Ermittlungen seien trotz Immunität bei Verkehrsdelikten erlaubt, strafprozessuale Maßnahmen wie der Strafbefehl jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft musste den Antrag zurückziehen. Dieser dürfte nun neu gestellt werden. Denn mit der Bestätigung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunkts „Antrag auf Entscheidung über die Aufhebung einer Immunität eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses zur Ermöglichung der Durchführung eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten auf Antrag des Leitenden Oberstaatsanwalts in Berlin“, Aktenzeichen 237 Js 678/21, verlor Jeannette Auricht ihre Immunität.

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