Am 20. September findet die Berlin-Wahl statt, die Parteien kommen für den Kampf um Mandate, Prozente und Sitze so langsam in Fahrt. Wahlplakate hingegen sind erst sieben Wochen vor der Abstimmung erlaubt. Eigentlich. Denn bereits jetzt hängen in Mahlsdorf zahlreiche eben jener Plakate verschiedener Parteien in unserem Ortsteil. Dies hat einen Grund.
Die Plakate sind bereits jetzt, wie etwa von FDP und AfD rund um den Bahnhof Mahlsdorf, zu sehen, weil die Volksinitiative „Berlin autofrei“ derzeit Unterschriften sammelt. Damit sind auch Plakate von Parteien legitim, so Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler gegenüber dem rbb, „weil es im Vorfeld von Volksbegehren erlaubt ist, dass auch die Parteien ihre Gegenposition formulieren“. Es gibt aber Vorschriften. Beliebige politische Inhalte sind nicht möglich, so Bröchler. Der Bezug zum Volksbegehren müsse auf dem Plakat erkennbar sein, wobei die Parteien allerdings Spielraum hätten. Einer davon ist etwa, wie groß bzw. wie deutlich der Bezug auf dem Plakat erkennbar ist. Und dieses Graufeld wird genutzt: Die FDP etwa greift auf den Mahlsdorfer Plakaten in ebenso großer Schrift den Wohnungsbau auf dem Tempelhofer Feld auf, der AfD-Wahlkreiskandidat Thomas Harder präsentiert sein Konterfei.
Hängen dürfen die Plakate laut dem Landeswahlleiter bis zum Ende der Volksbegehren-Unterschriftenfrist am 8. Mai. Nach einer „Karenzfrist von ungefähr einer Woche“ müssten sie abgenommen werden.





