Weil sonst das Grundstück verloren geht: Kinderschützer fordern Bau des lange geplanten Jugendclubs in Mahlsdorf

Bereits seit 2013 ist der Bau einer neuen Mahlsdorfer Jugendfreizeiteinrichtung in der Landsberger Straße auf der Agenda des Bezirksamts. Passiert ist bislang wenig. Wird nun nicht schnell geplant und gebaut, droht sogar der Verlust des Grundstücks – und dies wäre wohl das Aus des neuen Jugendclubs. Um das zu verhindern, fordert jetzt der Jugendhilfeausschuss des Bezirks das Bezirksamt auf, den Beginn der Maßnahme des Neubaus der Jugendfreizeiteinrichtung bereits für das Jahr 2022 zu sichern und zu forcieren. Mit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung soll zusätzlicher Druck aufgebaut werden.

Der Bau des Jugendclubs war bereits im Investitionsplan der Jahre 2017-2021 angemeldet und wurde wiederholt verschoben (von ursprünglich 2016/2017 auf 2022/23). „Eine weitere Verzögerung ist nicht zu akzeptieren und birgt ein enormes Risiko“, heißt es in dem Antrag, den drei Bürgerdeputierte des Ausschusses formulierten. Denn: Die Maßnahme ist Bestandteil des B-Planes XXIII-15 b1 und des städtebaulichen Vertrages zwischen dem Land Berlin und dem landeseigenen Wohnungsbauunternehmen Degewo, welche ein großes Bauvorhaben im Gebiet rund um die Bisamstraße plant („Alles Mahlsdorf“ berichtete). Im Antrag ist geschrieben: „Sollte in 2023 nicht mit dem Bau begonnen worden sein, fällt das Grundstück an die Degewo zurück. Durch Beginn der Planungsleistungen in 2022 und der Bereitstellung von Mitteln, kann der Baubeginn in 2023 gesichert werden.“ Nach „Alles Mahlsdorf“-Informationen muss die Einrichtung spätestens bis zum 31. Dezember 2029 stehen.

Die größte Problematik dürfte bei den finanziellen Mitteln liegen. Da bereits im Jahr 2022 Kosten für die Planungsleistungen der Architekten und weitere Planer:innen anfallen werden, so der Jugendhilfeausschuss, sollen im Investitionsplan für 2022 bereits 300.000 Euro vorgesehen werden. Derzeit sind null Euro ausgewiesen. Um grundsätzlich den Baubeginn in 2023 zu sichern, sind alle vorbereitenden Maßnehmen bis Dezember 2021 abzuschließen. Dazu gehöre ein umgehender Start des Verhandlungsverfahrens nach Teilnahmewettbewerb, die Auswahl des Ingenieur- und Architekturbüros, die Vorlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die Aufstellung und Prüfung des Bedarfsprogramms.

Bis Ende des zweiten Quartales 2022 sollte laut Jugendhilfeausschuss die Erstellung der Bauplanungsunterlagen fertiggestellt sein. Die Baugenehmigung sollte bis Ende 2022 vorliegen, um den Start des Baus in 2023 nicht zu gefährden.

Datenschutzeinstellungen