600 Euro pro Quadratmeter: Bodenrichtwerte in Mahlsdorf explodieren

Ein unbebautes Grundstück in Mahlsdorf zu ergattern, und sei es noch so klein, ist überspitzt gesagt so wahrscheinlich wie ein Hertha-Sieg im Stadtduell. Entweder kennt man jemanden der jemanden kennt oder verfügt über einen Kontostand mit mindestens sechs Ziffern vorm Komma. Und selbst das dürfte bald nicht mehr reichen: Denn die Preise für den Quadratmeter Mahlsdorfer Boden sind im vergangenen Jahr explodiert. Und dies hat auch Konsequenzen für alle Mahlsdorfer:innen, die bereits Eigenbesitzer sind.

 

„Nach vorübergehender Zurückhaltung der Käuferinnen und Käufer im Jahr 2020 haben die Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022 wieder in nahezu allen Teilmärkten angezogen“. Der Anfangssatz der aktuellen Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung klingt sperrig und trocken, hat für Mahlsdorf aber erhebliche Konsequenzen. Vornweg: Der Bodenrichtwert bietet einen Anhaltspunkt für die Einschätzung des Wertes eines Grundstücks. Er basiert auf regionalen Kaufpreisen und ist ein Durchschnittswert der Liegenschaftspreise einer Gemeinde, eines Gebiets oder eines Stadtteils.

 

Untersucht wurden in Mahlsdorf drei Bereiche. Etwa die Gegend rund um Theodorstraße, Hultschiner Damm und Summter Straße. Lag der Quadratmeterpreis im Jahr 2021 bereits bei straffen 470 Euro, werden in diesem Jahr bereits 600 Euro fällig. Etwas „günstiger“ ist es im Bereich Hönower Straße / Lemkestraße (470 Euro zu 530 Euro) und Hornungsweg / Maipfad. Hier stieg der Preis von 330 Euro auf 430 Euro. Erfahrungsgemäß dürften die Preise in der realen Welt sogar noch höher sein, da viele Grundstückseigentümer um die „Goldstaub“-Wirkung ihres Besitzes wissen und zahlreiche Käufer:innen auch bereit sind, noch tiefer in die Tasche zu greifen.

 

Woher aber kommt der Anstieg? Die Senatsverwaltung hat dafür eine Erklärung: „Bei den Baugrundstücken für den Geschosswohnungsbau sind Verunsicherungen in Verbindung mit dem Mietendeckel entfallen. Durch steigende Baukosten und bereits hohe Bodenrichtwerte innerhalb des S-Bahnrings, richtet sich das Interesse der Investoren nun auf Baugebiete außerhalb des S-Bahnrings“, heißt es. Die Folge sind Bodenwertsteigerungen von bis zu 20 Prozent, während sich die innerstädtischen Bodenrichtwerte kaum verändert haben. Im oben erwähnten Bereich rund um die Theodorstraße sind es fast 28 Prozent, im Hornungsweg mehr als 30 Prozent.

 

Für Mahlsdorfer:innen Eigenheimbesitzer, ob nun bereits seit Generationen oder erst seit ein paar Monaten in unserem Ortsteil ansässig, bedeutet die Erhöhung ebenfalls nichts Gutes. Denn die Bodenrichtwerte vom 01. Januar 2022 werden die wesentliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuerwerte sein, die auf diesen Stichtag für alle Grundstücke in Berlin festzustellen sind.

 

Und da wären wir auch schon beim nächsten Punkt: Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken – also auch von Eigentumswohnungen – müssen zwischen Juli und Oktober ihre Erklärung zur reformierten Grundsteuer abgeben. Die entsprechende Aufforderung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in der vorigen Woche veröffentlicht. Die Erklärungen zur neuen Grundsteuer erfordern weniger Angaben als bisher. Notwendige Angaben wie die Flurstücknummer, die Wohnfläche und das Alter des Gebäudes sind dem Kaufvertrag, dem Grundbuchauszug, aus Mietverträgen und bei Wohnungseigentum der Teilungserklärung zu entnehmen. Die Bodenrichtwerte lassen sich voraussichtlich ab Mitte April dem internetbasierten Informationssystem BORIS entnehmen. Detaillierte Informationen sind der neuen Homepage der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform zu entnehmen, die seit der vergangenen Woche unter www.berlin.de/grundsteuer bereitsteht. Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch per ELSTER abzugeben.

 

Die Reform der Grundsteuer ist zwingend erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hat. Auch „Alles Mahlsdorf“ berichtete darüber. Das Gericht stellte „umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundbesitz“ fest. Berlin hat sich in der Folge wie die Mehrzahl der Bundesländer dem Reformvorschlag des Bundes angeschlossen, der ein wertbasiertes Modell vorsieht.

 

Die Reform wird auch in Mahlsdorf zu einzelnen Verschiebungen führen. Abhängig von der Lage, der Größe und dem Alter der Gebäude kann sich die Höhe der Grundsteuer verringern oder erhöhen. Konkrete Angaben zur künftigen Steuerlast lassen sich aber erst treffen, wenn der Grundsteuerwert auf Grundlage der Steuererklärungen ermittelt wurde, und wenn das Abgeordnetenhaus den künftigen Hebesatz und gegebenenfalls die Steuermesszahlen bestimmt hat, also erst im Jahr 2024.

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