- Ermittlung des Grundsteuerwertes,
- Feststellung des Grundsteuer-Messbetrages (Grundsteuerwert x Messzahl),
- Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz).
Der aktuelle Hebesatz von 810 Prozent verliert mit Ablauf des Jahres 2024 seine Gültigkeit. Wie hoch er dann sein wird, ist noch nicht klar. Das muss das Abgeordnetenhaus festlegen. Dies soll laut Senatsverwaltung für Finanzen geschehen, sobald für die Mehrzahl der Berliner Grundstücke eine Neubewertung erfolgt ist – also Ende 2023 oder Anfang 2024. Bis Ende 2024 ist die bisherige Grundsteuer zu entrichten.
Abhängig von der Lage des Grundstücks, der Größe und dem Alter der Gebäude kann sich die Höhe der Grundsteuer verändern. Ob die finanziellen Belastungen ab 2025 mehr oder weniger werden, ist laut Senatsverwaltung für Finanzen noch nicht zu sagen, da der neue Hebesatz noch nicht festgesetzt ist. Der in Biesdorf ansässige Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), in dem auch viele Mahsldorfer:innen organisiert sind, hat aber große Befürchtungen. Dieser hat in einer Modellrechnung ein 1990 gebautes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 170 Quadratmetern und einer Grundstücksfläche mit 700 Quadratmetern bei der Grundsteuerberechnung zugrunde gelegt. Für Kaulsdorf würde sich eine Erhöhung der Grundsteuer (bei gleichem Hebesatz von 810 Prozent) von 346,47 Euro auf 1.010,95 Euro. „Das entspricht einer Steigerung um 192 Prozent. Man müsste den Hebesatz in Berlin auf 280 Prozent senken, um eine gleiche Steuerschuld zu erreichen“, heißt es in einem Positionspapier. Selbst mit vom Verband selbst vorgeschlagenen gestaffelten Abschlagszahlungen würde man für das Kaulsdorfer Beispielhaus noch immer auf 634,28 Euro kommen, was einer Steigerung von 83 Prozent entspricht.
Sicherlich sind dies Extremwerte aufgrund des fiktiven Hausbaudatums sowie der dazugehörigen Grundfläche und des noch unklaren Hebesatzes, aber auch andere Modellrechnungen mit veränderten Wohn-, Grundstücks- und Hebesatz-Zahlen zeigen, dass Mahlsdorferinnen und Mahlsdorfer wohl draufzahlen werden müssen. Diese Befürchtung teilt der Verband der Grundstücksnutzer. Zwar sollen bundesweit durch die Grundsteuerreform insgesamt keine größeren Belastungen auf Eigenheimbesitzer:innen zukommen, laut VDGN besteht aber die Gefahr, dass besonders die ostdeutschen Ballungsgebiete, zu denen ja auch Mahlsdorf gehört, deutlich stärker belastet werden könnten. Im Positionspapier heißt es:„Es droht eine deutliche und überproportionale Mehrbelastung bei der Grundsteuer.“ Der Verband fordert deshalb für Berlin, „eine praxisgerechte und leicht nachvollziehbare Einfachgrundsteuer wie in Bayern einzuführen“. Dort richtet sich der Steuerpreis nach Grundstücks- und Wohnfläche.
Alle Details zur Grundsteuer ab 2022 stehen online bereit: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.9031.php