Antrag: Mahlsdorfer Motorrad-Club soll weiter im Clubhaus an der B1 bleiben dürfen

Bereits im Mai 2017 berichtete unsere Facebook-Seite „Mahlsdorf LIVE“ über Pläne des Bezirksamtes, in der alten denkmalgeschützten Scheune an der B1 einen Jugendclub zu errichten. Im Januar 2020 wurde das Gebäude planungsrechtlich als Jugendfreizeiteinrichtung gesichert. Bis es zur Entstehung eines Jugendclubs kommt, dauert es aber wahrscheinlich noch viele Jahre. Vor dem Jahr 2030 dürfte dies nicht geschehen. Für die Mahlsdorfer Kinder und Jugendlichen keine gute Nachricht, für den derzeitigen Nutzer der Scheune, die Motorrad-Fahrgemeinschaft „MFG Bunter Haufen“ hingegen schon. Deren Mietvertrag soll nun verlängert werden.

 

Das fordert die CDU-Fraktion vom Bezirksamt, sie reichte einen entsprechenden Antrag für die kommende Bezirksverordnetenversammlung am 20. Januar ein. „Das im Fachvermögen Jugend befindliche Grundstück wird aller Voraussicht nach erst 2030 die erste Rate einer Investitionsscheibe erhalten. Daraus resultierend steht einer Verlängerung des aktuell bestehenden Mietverhältnisses nichts entgegen“, heißt es im von den Mahlsdorfer Bezirksverordneten Matthias Kräning und Stefan Suck verfassten Antrag. Und weiter: „Zumal der aktuelle Mieter eigeninitiativ Sanierungs- und Renovierungsarbeiten vorgenommen hat, um zum Teil durch das Amt festgestellte Mängel zu beheben. Abschließend soll erwähnt werden, dass der Verein Bunte Haufen e.V. in den letzten Jahren seine Verbundenheit und sein ehrenamtliches Engagement für den Kiez mehr als deutlich gemacht hat“. Über den Antrag muss nun die BVV entscheiden, mit einem Ja-Votum würde das Bezirksamt tätig werden.

 

Warum aber wird das Gelände der Scheune erst in acht Jahren entwickelt? Zwar wurde der Umbau und die Konzeptentwicklung seitens des Jugendamtes als Projekt bei der bezirklichen Investitionsplanung 2019-2023 angemeldet, fand jedoch keine Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund entstand die Überlegung, neben einem offenen Angebot einen Schülerclub in die Nutzung des Objektes zu integrieren. Daher wurde in der Investitionsplanung 2021-2025 die Idee einer Nutzung für die Schulsozialarbeit und den Quartiersschulansatz für die nahegelegene ISS Mahlsdorf vermerkt.

 

Angemeldet hat dies das Schulamt und vorerst mit einer ersten Rate im Jahr 2030 und einer Restfinanzierung ab 2031 als Maßnahmenvorschlag aufgenommen. „Das heißt, es ist aktuell nicht absehbar, wann das Projekt verwirklicht werden kann, da die Finanzierung nicht gesichert ist“, so der damalige Schulstadtrat und heutige Bezirksbürgermeister Gordon Lemm (SPD) vor rund einem halben Jahr. Gesucht wird in erster Linie nun also ein ausgefeiltes Konzept, damit Gelder fließen können. Dabei soll der „Bunte Haufen“ eingebunden werden, vorrangig in die Planung für das neue Heizhaus und die gemeinsame Nutzung des Innenhofes. Zusätzlich soll es fachlich-inhaltliche Abstimmungen zu gemeinsamen Schnittpunkten der beiden Nutzer bzw. der beiden Nutzungseinheiten geben. Diese Abstimmungen werden aufgenommen, wenn die Jahresscheiben einer Finanzierung gesichert sind und eine detailliertere Planung erfolgt. Wie viel investiert werden muss, ist derzeit noch völlig unklar.

 

Bereits 2018 mussten Sicherungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Scheune eingeleitet werden, um Unfallquellen und Bauschäden im und am Gebäude zu beseitigen. Ebenfalls im Dezember 2018 wurde durch den Fachbereich Stadtplanung ein „Konzept zur Umnutzung einer Scheune in eine Jugendfreizeiteinrichtung“ beauftragt, welches gemeinsam mit dem Fachbereich Bau und inhaltlich durch das Jugendamt untersetzt wurde. Ziel war die Umgestaltung der Scheune zu einer Jugendbegegnungsstätte mit den Schwerpunkten Musik, Literatur/Medien, Kulturmanagement und offenem Bereich. Dabei wurde grundsätzlich davon ausgegangen, dass es einen gemeinsamen Innenhof zum Projekthaus, ebenso wie ein gemeinsames Heizhaus für Projekthaus und Scheune geben wird. Weiter ins Detail wurde bei diesem Konzept nicht gegangen.

 

Der „Bunte Haufen“ befindet sich seit dem Januar 1991 auf dem Gelände. Vorher nutzte die Staatsicherheit die Gebäude. Sie dienten der HA VII (Beobachtung, Ermittlung), der Abt. III (Funkaufklärung) und der VRD (Verwaltung Rückwärtige Dienste) seit 1984 zu „Dienstzwecken“.

 

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