Kein Wohnungsbau in grünen Oasen: Bezirk sichert zwei Mahlsdorfer Kleingärten

Mahlsdorf boomt, freie Baugrundstücke sind rar und teuer. Kein Einzelphänomen in Berlin, in dieser immer rasanter wachsenden Stadt mussten deshalb in den vergangenen Jahren einige Kleingartenkolonien vor allem dem Bau von Wohnungen weichen. Damit dies nicht in Mahlsdorf passiert, will das Bezirksamt nun entgegen dem Drängeln einiger Investoren die Parzellen in zwei Kolonien in unserem Ortsteil mithilfe der Änderung von Bebauungsplänen sichern, die die Art und Weise der künftigen Nutzung festlegen.

Bei diesen handelt es sich um die Anlage „KGA Kressenweg“ am südlichen Ende des Elsensees sowie die „KGA Werbellinbecken“ zwischen Grenz- und Pariser Straße. „Diese erfüllen vielfältig positive Funktionen für die Erholung, für den Biotop- und Artenschutz, für den Naturhaushalt und für das Landschaftsbild“, so Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle (DIE LINKE.) in ihrem Beschlussvorschlag für die Bezirksverordnetenversammlung am 18. Juni. Vor allem ist der Vorgang ein planungsrechtlicher Akt, der die sich im Besitz des Landes Berlin befindlichen Kleingartenanlagen für die kommenden zehn Jahre sichern soll. Pohle: „So soll in der Mieterstadt Berlin vor allem den Menschen die Möglichkeit zur Erholung und zum Anbau von Lebensmitteln (Subsistenzwirtschaft) eröffnet werden. Die Fläche der KGA ist laut Kleingartenentwicklungskonzept eine Kleingartenanlage mit langfristiger Nutzungsperspektive.“

Die KGA Kressenweg ist circa 1,2 Hektar groß, auf ihr befinden sich 24 Parzellen. Seit 1984 gilt sie als Naherholungsgebiet. Die KGA Webellinbecken mit ihren gut 14.000 Quadratmetern und 29 Parzellen entstand 1978 aus einer Interessengemeinschaft von Gartenfreunden des ehemaligen Kombinates Tiefbau Berlin. Die hier befindlichen Lauben verfügen alle über einen Wasser- und Elektroanschluss und unterscheiden sich optisch nur unwesentlich von der umgebenden Einfamilienhausbebauung. Auch sind die Lauben überwiegend weit größer als die in Kleingartenanlagen üblicherweise zulässige Grundfläche von 24 Quadratmetern.

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