Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 30 Jahre alten Mann Anklage wegen Totschlags am Landgericht Berlin erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Januar 2026 (wir berichteten über den Fall) in einer Wohnung am Hultschiner Damm in Mahlsdorf einen 21-Jährigen mit einem Küchenmesser tödlich verletzt zu haben.
Der Angeschuldigte soll seinem Gegner gegen 1.15 Uhr mehrfach mit einem Küchenmesser in Hals, Brust und Flanke gestochen und gestochen haben. Das Opfer soll sich gegen den Messerangriff gewehrt und dabei weitere Schnittverletzungen an Händen und Armen davongetragen haben. Beide Männer sollen sich zuvor gekannt haben und am Tattag beide bei einem Verwandten des mutmaßlichen Mörders zu Gast gewesen sein. Nach Informationen der B.Z. soll der Tat ein Konflikt unter Flüchtlingen vorausgegangen sein. Nach Informationen von „Alles Mahlsdorf“ leben in dem Gebäude zahlreiche geflüchtete Menschen in Wohnungen.
Der 21-Jährige verstarb noch am Tatort an seinen Verletzungen. Das mutmaßliche Tatmesser konnte in Tatortnähe sichergestellt werden. Der nur leichtbekleidete Angeschuldigte wurde trotz winterlicher Temperaturen leichtbekleidet in derselben Nacht in der Nähe der Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es bestünde ansonsten Fluchtgefahr.
Wann es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist laut derzeit noch offen. „Ebenso, wie oft zugestochen wurde“, so Michael Petzold, Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber „Alles Mahlsdorf“. Während Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren geahndet wird, sieht das Gesetz bei Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vor. Welche rechtliche Bewertung im Fall von Mahlsdorf zutrifft, wird erst das Ergebnis der weiteren Ermittlungen und des Verfahrens zeigen. Bis dahin gilt für den 30-jährigen Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung.





