Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 31-jährigen Afghanen Rafiullah S. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 31. Januar in der Wohnung eines guten Freundes am Hultschiner Damm Ecke Winklerstraße („Alles Mahlsdorf“ berichtete mehrfach) nach einem geselligen Abend ohne erkennbaren Anlass einem weiteren dort aufhältigen Gast mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser schwerste Stich- und Schnittverletzungen zugefügt.
Unter anderem habe der Angeklagte dem Geschädigten das Tatwerkzeug mehrfach massiv in die linke Halsseite gestoßen und dabei unter anderem die großen Halsgefäße auf der linken Halsseite sowie die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt. Auch im Bereich des Brustkorbes habe der Angeklagte mehrfach zugestochen und lebenswichtige Organe und Gefäße verletzt. Der Geschädigte, ein 21-jähriger Landsmann des Angeklagten, sei verblutet. Der Vorsitzende der Kammer sprach in seiner heutigen mündlichen Urteilsbegründung von einem „wahren Blutbad“.
Das Motiv für die Tat habe die Kammer indes nicht aufklären können, so der Vorsitzende weiter. Ein Mordmerkmal im Sinne des § 211 StGB sei nicht festgestellt worden. Aufgrund des Erscheinungsbildes der Tat hatte die Kammer sich in der Beweisaufnahme auch eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychischen Störung vermindert oder gar aufgehoben gewesen sein könnte. Doch auch dafür hätten sich letztlich keine Nachweise finden lassen.
Bei der Strafzumessung würdigte die Kammer neben dem Tatbild unter anderem auch die schweren psychischen Folgen für die ebenfalls in der Wohnung anwesenden Zeugen, die zuvor noch gemeinsam mit dem Angeklagten und dem später Getöteten zu Abend gegessen und Karten gespielt hätten, als strafschärfend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.





