Sorge ja, Gefahren nein: So geht es weiter mit der Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Elsenstraße

Anfang des Jahres berichtete „Alles Mahlsdorf“ mehrfach über Diskussionen der Elternschaft bezüglich der Verkehrssicherheit rund um die neue Grundschule in der Mahlsdorfer Elsenstraße. Daraufhin gab es Treffen mit Behörden, Politik und Ausschüssen, nun gibt es erste Ergebnisse.


So etwa trafen sich Ende April die für Straßen in Marzahn-Hellersdorf zuständige Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic, die Bezirksverordnete Martina Patzwall und Vertreter:innen des Mobilitätsausschusses der 37. Grundschule um die derzeitige Lage in Augenschein zu nehmen. Da die Baustelle der Wasserbetriebe direkt vor dem Schuleingang vorzeitig abgeschlossen wurde, konnte bereits in die Ideenfindung einer sogenannten „Kiss & Go“-Zone sowie der Errichtung eines neuen Fußgängerüberwegs eingestiegen werden.


Damit aber nicht genug. Denn: „Dem Bezirksamt sind mehrere Stellen bekannt, die die Sorge der Eltern- und Lehrerschaft wecken. Gefahrenstellen gibt es nach fachlicher Auffassung des Bezirksamtes jedoch keine“, so Zivkovic in der Beantwortung einer Anfrage des Grünen-Bezirksverordneten Pascal Grothe. Wie in der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen hat sich das Bezirksamt an die für Zebrastreifen zuständige Senatsverwaltung für Verkehr gewandt, um eine dauerhafte Querungslösung in Höhe der Bushaltestelle zu prüfen. An welcher Stelle dieser genau entstehen kann, ist derzeit Gegenstand der Überlegungen.


Und dann wäre da noch die Infrastruktur für Radfahrende. Auf Schulseite ist bereits ein Hochbordradweg vorhanden. Dieser endet am Berliner Balkon, Radfahrende müssen allerdings im Anschluss Richtung Kressenweg die Straße nutzen. Eine Anlage eines Radwegs in Gegenrichtung, also Richtung Hultschiner Damm oder beidseitig auf Höhe des Berliner Balkons, ist aufgrund der unzureichenden Straßenbreite baulich nicht möglich. Eine Verbreiterung in das angrenzende Naturschutzgebiet und auf Privatgelände ist nicht möglich. Sowohl das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch das Berliner Grünanlagengesetz verhindern dies.

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