Zwei Böllerverbots-Zonen in Köpenick

Die Senatsverwaltung für Inneres hat im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit stadtweit 54 Bereiche ausgewiesen, an denen zu Silvester der Aufenthalt und die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aus Infektionsschutzgründen untersagt ist. Dazu gehören in Köpenick zwei Areals: der Bereich Altstadt Köpenick, begrenzt durch Lange Brücke, Dammbrücke, Katzengrabensteg, Amtsstraße und Müggelheimer Straße sowie der Bereich rund um den S-Bahnhof Köpenick, begrenzt durch die Kreuzung Mahlsdorfer Straße/ Am Bahndamm, Borgmannstraße, Puchanstraße, die Kreuzung Bahnhofstraße/ Annenallee und die Hämmerlingstraße.

Dazu sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel: „Dieses Jahr war kein normales Jahr und es wird auch nicht normal enden. Wir müssen, wo immer es geht, die Infektionsrisiken minimieren. In Gruppen auf der Straße zu böllern birgt erhebliche Risiken für unsere Gesundheit. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit. Deswegen mein Appell an die Berlinerinnen und Berliner: Bleiben Sie zuhause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei.“ Man werde durch die Ausweisung nicht jeden illegalen Böllerwurf verhindern können, sagte der Innensenator. „Die Polizei wird sich aber entsprechend vorbereiten und Verstöße konsequent ahnden“, so Andreas Geisel.

Das Verbot basiert auf § 25 der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV). Es gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot stellen gemäß § 29 Absatz 3 Nummer 55 InfSchMV eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmen von dem Verbot sind für bestimmte behördlich angezeigte bzw. genehmigte professionelle Feuerwerke vorgesehen.

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