Wochenlang sorgten Knöllchen wegen angeblichen Falschparkens für Ärger in mehreren Mahlsdorfer Siedlungsstraßen. Besonders betroffen war die Mirower Straße. Anwohner, die ihre Fahrzeuge auf den seit Jahrzehnten genutzten befestigten Seitenstreifen vor ihren Grundstücken abstellten, erhielten Bußgeldbescheide – häufig über 55 Euro wegen verbotswidrigen Parkens auf einem Grünstreifen. Nun steht fest: Die Polizei lag in zahlreichen Fällen offenbar falsch.
Vor circa neun Monaten tauchten die ersten Knöllchen auf. Eine Anwohnerin nahe der Mirower Straße schilderte den Erhalt einer schriftlichen Verwarnung samt Verwarnungsgeld beim Portal „Nebenan“, schrieb irritiert: „Anders kann man hier teilweilse gar nicht parken. Unsere Straßen sind gerade einmal 4,50 Meter breit. Wenn alle Autos komplett auf der Straße stünden, kämen Feuerwehr, BSR oder Lkw kaum noch durch“. Der Ärger begann so richtig, als weitere zahlreiche Anwohner Bußgeldbescheide nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) erhielten.
Den Betroffenen wurde vorgeworfen, auf einem Grünstreifen geparkt zu haben. Viele Anwohner konnten diese Einschätzung nicht nachvollziehen. Gerade in den schmalen Siedlungsstraßen Mahlsdorfs wird seit Jahrzehnten auf den befestigten Seitenstreifen oder Kiesflächen (grün ist dort nichts mehr) vor den Grundstücken geparkt. Allein im Bereich der Mirower Straße wurden zwischen Neujahr und dem 31. Mai 39 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, 14 davon im April.
Als sich in den vergangenen Wochen dann die Beschwerden häuften, nahm sich die Mahlsdorfer Wahlkreisabgeordnete Katharina Günther-Wünsch (CDU) des Themas an, schrieb am 12. Mai einen Brief (liegt „Alles Mahlsdorf“ vor) an die für die Polizei zuständige Innensenatorin Iris Spranger (SPD). In diesem schilderte sie, dass sich immer mehr aufgebrachte Bürger an ihr Büro wenden würden. Nach ihrer Darstellung seien die Anzeigen überwiegend von demselben Polizeibeamten veranlasst worden. Die Wahrnehmung vieler Betroffener sei gewesen, gezielt schikaniert zu werden. Zudem verwies sie darauf, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Rechtsauffassung vertrete, dass das Parken auf ausreichend befestigten Seitenstreifen zulässig sei.
In ihrem Schreiben machte die Abgeordnete auf einen offensichtlichen Widerspruch aufmerksam: Während das Bezirksamt die Flächen als ausreichend befestigte Seitenstreifen einstufte und sich dabei auf § 12 Absatz 4 StVO berief, wurden sie von der Polizei teilweise als Grünstreifen bewertet. Genau diese unterschiedliche Rechtsauffassung führte zu erheblicher Verunsicherung bei den Anwohnern. Günther-Wünsch bat die Innensenatorin deshalb um eine verbindliche Klärung und fragte unter anderem, ob bereits ergangene Bußgeldverfahren wohlwollend überprüft würden.
Die Antwort der Innensenatorin (liegt „Alles Mahlsdorf“ ebenfalls vor) vom 27. Juli hat zwar ein wenig gedauert, fällt aber eindeutig aus. Nach Prüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres handelt es sich bei den betreffenden Flächen in der Mirower Straße um ausreichend befestigte Seitenstreifen. Für solche Seitenstreifen gilt § 12 Absatz 4 StVO. Dort ist geregelt, dass ausreichend befestigte Seitenstreifen zum Halten und Parken zu benutzen sind.
Die Senatsverwaltung stellt deshalb klar: Wird dieser Straßenteil zum regelkonformen Parken genutzt, liegt kein Verstoß gegen die Halte- und Parkvorschriften vor. „Die rechtliche Bewertung ist eindeutig und daher nicht streitig.“ Weiter heißt es in Sprangers Schreiben, die fälschliche Einordnung der Seitenstreifen als Grünstreifen durch Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 33 habe überhaupt erst zu den Verfahren geführt. Besonders bemerkenswert: Laut Senatsverwaltung wurden die Bußgeldstelle und die zuständigen Stellen bereits informiert. Verfahren aus April 2026, gegen die Einspruch eingelegt wurde, seien nach einer Stellungnahme des einschreitenden Beamten – der die Fehleinschätzung eingeräumt habe – bereits eingestellt worden. Außerdem seien die Führungskräfte des Polizeiabschnitts 33 angewiesen worden, die Einsatzkräfte erneut zu den rechtlichen Begriffen zu unterrichten und für eine einheitliche Bewertung zu sensibilisieren.
Zum Abschluss entschuldigt sich Iris Spranger ausdrücklich, auch im Namen der Berliner Polizei, für die Unannehmlichkeiten, die den Anwohnern entstanden seien. Für viele Mahlsdorfer, nicht nur die Anwohnenden der Mirower Straße, dürfte die Antwort der Innensenatorin eine große Erleichterung sein. Die monatelange Unsicherheit darüber, ob das seit Jahrzehnten praktizierte Parken auf den befestigten Seitenstreifen plötzlich verboten sein soll, scheint damit beendet. „Ich bin froh, dass wir in dieser Frage nun endlich Klarheit haben. Das Thema der unfairen Strafzettel beschäftigte die Nachbarn in Mahlsdorf und Kaulsdorf seit längerer Zeit und weit über die Mirower Straße hinaus“, so Katharina Günther-Wünsch. Und weiter: „Ich hoffe sehr, dass wir damit nun endlich einen Haken an dieses leidige Thema machen können.“
Offen bleibt allerdings die Frage, was mit Bußgeldern geschieht, die Betroffene möglicherweise bereits bezahlt haben, ohne Einspruch einzulegen. Ebenso wird sich zeigen müssen, ob künftig tatsächlich eine einheitliche Kontrolle erfolgt und sich ähnliche Fälle in anderen Mahlsdorfer Straßen nicht wiederholen.





