Pilgramer Straße: Die letzten Meter sollen 2023 saniert werden

Vor einem Monat wurde die Fahrbahndecke der Pilgramer Straße zwischen Hausnummer 287 und Rahnsdorfer Straße erneuert. Viele haben sich bereits gefragt, warum der Abschnitt bis zur Straße 48 nicht gleich mitsaniert wurde. Die CDU-Abgeordnete Katharina Günther-Wünsch hakte beim Senat nach und erhielt die Antwort, dass dafür das Geld nicht gereicht hätte. 2023 aber sollen die Straßenschäden auf dem fehlenden Stück behoben werden.

 

Laut Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz war wegen der begrenzten Haushaltsmittel von Anfang an nur der Bereich zwischen Pilgramer Straße 287 und Rahnsdorfer Straße ausgeschrieben worden. 250.000 Euro aus dem Schlaglochprogramm sind in die Maßnahme geflossen. „Sofern die Haushaltsmittel aus der Straßenunterhaltung im erforderlichen Rahmen zur Verfügung stehen“, soll im nächsten Jahr auch der letzte Abschnitt saniert werden.

 

Stand jetzt, wird nach Abschluss der Komplettsanierung auch die derzeitige Tempo-30-Begrenzung wieder aufgehoben. Diese war nur wegen der Straßenschäden angeordnet worden. Katharina Günther-Wünsch sieht das kritisch. Sie befürchtet, die Pilgramer Straße könnte zu einer „hochbefahrenen Umgehungsstraße des Hultschiner Damms“ mutieren und als „Raserstrecke“ enden. Mit dem zuständigen Bezirksamt und der Senatsverwaltung werde sie daher das Gespräch suchen, kündigt die CDU-Abgeordnete an.

 

Nach Auffassung des Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg braucht es keine weiteren Initiativen oder Anträge mehr, um die Forderung nach Tempo 30 auf der Pilgramer Straße zu untermauern. „Der Senat prüft bereits auf allen Straßen der Stufen I-IV die Möglichkeiten, mehr Tempo 30 anzuordnen. Es wird ein Tages- und ein Nachtkonzept für Tempo 30 geben“, ist er sich sicher. Der Aufwand sei allerdings immens und auch kompliziert, weil unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten des Landes die Anordnung in jeder Straße einzeln klar begründet werden müsse. Ronneburg kritisiert, dass es bisher auf Bundesebene keine Bereitschaft gab – weder von der großen Koalition noch von der aktuellen Ampel-Koalition – „die Möglichkeiten der Tempo-30-Anordnung für die Kommunen zu flexibilisieren.“

 

In Sachen Zebrastreifen gibt es indes keine Neuigkeiten. Im Februar hatte die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf Höhe der Kita „Theo & Dora“ einzusetzen. In die Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ der Senatsverkehrsverwaltung sei bislang kein Antrag zur Prüfung eingebracht worden, teilt Staatssekretärin Dr. Silke Karcher (Grüne) mit. Die schriftliche Anfrage von Katharina Günther-Wünsch werde aber zum Anlass genommen, den Standort Pilgramer Straße auf die Agenda zu nehmen und zu untersuchen, inwiefern dort ein Zebrastreifen erforderlich und möglich ist.

 

Gerüchte, es gebe bereits konkrete Planungen, die Pilgramer Straße im Zuge der Mobilitätswende gesondert für den Radverkehr auszubauen, bestätigte die Senatsverwaltung nicht.

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