„Veränderungssperre“: Bezirksamt schiebt Bauherren Riegel für Mahlsdorfer Wohnungen in Wassernähe vor

Die Bebauung der letzten großen Freifläche in Mahlsdorf-Süd am Hultschiner Damm nimmt weiter Formen an. Mitte Oktober berichtete „Alles Mahlsdorf“ über die Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers für die Errichtung von ersten Gebäuden zwischen Großmann- und Goldregenstraße – sechs Wohnhäuser mit drei Vollgeschossen und ausgebautem Dach sollten möglichst nah am Elsensee entstehen (siehe Link am Ende des Artikels). Und dass, obwohl die angefragte Fläche 35 Meter zu weit westlich und damit näher am Wasser, als es die im Bebauungsplan festgehaltene Grenze zuließe.

Jetzt allerdings schob das Bezirksamt solchen und weiteren feuchten Investoren-Träumen von Wohnungen nah am Elsensee einen Riegel vor. Für die zwei an der Goldregenstraße und die Teilfläche des Grundstücks in der Großmannstraße, beide in der Grafik rot umrandet, wurde eine Veränderungssperre erlassen. Das geht aus einer Beschlussfassung für die Ende März stattfindende Marzahn-Hellersdorfer Bezirksverordnetenversammlung hervor, die von der von Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle (Die Linke) geleiteten Abteilung für Stadtentwicklung entwickelt wurde.

Mahlsdorf LIVE - Die rot umrandeten Grundstücke dürfen mit der Veränderungssperre nicht mehr bebaut werden.

Diese Veränderungssperre bedeutet, dass der derzeit für das gesamte Areal in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 10-80 (wird wohl nicht vor 2023 fertig) künftig nicht mehr geändert werden kann. Derzeit ist nämlich laut der Beschlussfassung Folgendes für die Grundstücke in Wassernähe angedacht: „Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und im Übergang zum Elsensee eine naturnahe öffentliche Grünfläche eingeordnet. Von der Umgebungsbebauung abgeleitet und ausgehend vom Elsensee wurde eine maximal eingeschossige Bebauung bis hin zum Hultschiner Damm eine Bebauung mit maximal drei Geschossen vorgesehen.“

Hätte das Bezirksamt die angefragte Bebauung der geplanten Grünfläche sowie bereits drei Vollgeschosse in See-Nähe erlaubt, wäre die Planung des restlichen Areals „unmöglich“ geworden bzw. hätte sie „wesentlich erschwert“. Zudem begründet das Bezirksamt die Ablehnung der Bebauung mit ökologischen Gesichtspunkten. Die geplante naturnahe Grünfläche im Übergang zum Elsensee wirke, so heißt es in der Beschlussfassung, zusammen mit den Landschaftsschutzgebieten „Kaulsdorfer Seen“ und „Barnimhang“ als wichtiger klimatisch wirksamer Freiraum. Und weiter: „Der übergreifende Biotopverbund für wildlebende Tier- und Pflanzenarten wird wirksam unterstützt. Daneben spielt der unversiegelte Boden eine bedeutende Rolle als Wasserspeicher- und Reinigungsmedium und als Ausgleichshabitat für die im Plangebiet vorgefundenen Arten. Nicht zuletzt hat das Gebiet aufgrund seiner Lage und naturräumlichen Qualitäten erhebliche Bedeutung für die Naherholung.“ Das mit dem Bebauungsplan 10-80 verfolgte Planungsziel einer durchgehenden Grünvernetzung zwischen der bereits geplanten naturnahen Grünfläche im Westen, dem freien Landschaftsraum Elsensee und zu den Landschaftsschutzgebieten würde mit dem angefragten Vorhaben konterkariert werden, so die Beschlussfassung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde über die Veränderungssperre unterrichtet.

Insgesamt sollen auf der rund 72.000 Quadratmeter großen Freifläche in nicht allzu ferner Zukunft rund 200 Wohnungen errichtet werden. Neben einem Stadtteilzentrum soll auch eine Jugendfreizeiteinrichtung bzw. eine Bibliothek entstehen.

Hier unsere älteren Artikel zum Thema:

19. August 2018: Bürger wollen sich notfalls juristisch gegen Bebauung wehren: https://www.facebook.com/103892096701735/posts/510379586052982/?extid=0&d=n

Mahlsdorf LIVE - Die Pläne für die 72.000 Quadratmeter-Brache am Hultschiner Damm: 200 Wohnungen, Stadtteilzentrum oder Aldi, Einbahnstraßen
Mahlsdorf LIVE - „Veränderungssperre“: Bezirksamt schiebt Bauherren Riegel für Mahlsdorfer Wohnungen in Wassernähe vor

Datenschutzeinstellungen