Unfallhotspot Hultschiner Damm? 454 Mal krachte es in den Jahren 2017 bis 2021 auf der mit 3,6 Kilometern zweitlängsten Straße. Jetzt gibt es in der Antwort der Senatsverwaltung für Verkehr auf eine parlamentarische Anfrage der Mahlsdorfer Wahlkreisabgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU) detaillierte Aussagen über die Ursachen und Folgen der Unfälle. „Alles Mahlsdorf“ zeigt diese.
Zunächst die blanken Unfallzahlen der vergangenen Jahre. Eine Person starb im Jahr 2020 (eine 89-jährige Fußgängerin, die von einem Radfahrer erfasst wurde), zudem gab es 19 Schwerverletzte.

Und wo sind die besonderen Unfallschwerpunkte? Das „Merkblatt zur Örtlichen Untersuchung in Unfallkommissionen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen definiert eine Unfallhäufungsstelle, wenn in einem Jahr fünf Unfälle mit Sachschaden gleichen Typs oder in drei Jahren fünf Unfälle mit Personenschaden an einem Knoten oder in einem Streckenabschnitt stattgefunden haben. Dies schreibt Verkehrsstaatssekretär Markus Kamrad in seiner Antwort auf die Anfrage. Und: „Sind in den folgenden Tabellen keine Werte erfasst, bedeutet dies, dass die Anzahl der Verkehrsunfälle im Sinne der o.g. Definition nicht erreicht wurde“. Auch der Stand dieser Listen ist der 31. Januar 2022.

Bis auf die Kreuzung mit der Akazienallee, die derzeit von der Unfallkommission untersucht wird, sieht die Senatsverwaltung keinen Anlass die Einsehbarkeit (etwa durch Parabolspiegel) des Hultschiner Damms zu verbessern. Hier die Begründung: „Der Hultschiner Damm hat eine gerade Straßenführung. Beide Seitenbereiche sind so angelegt, dass in beide Fahrtrichtungen beim Einfahren aus den Nebenstraßen gute Sichtbeziehungen bestehen. Auf der Westseite ist fast durchgängig zwischen dem Gehwegbereich und dem Gleisbett der Straßenbahn ein Grünstreifen angelegt. Innerhalb dieses Grünstreifes stehen in großen Abständen Bäume, die an einzelnen Einmündungen auch direkt an der Einmündung stehen. Aufgrund des geringen Stammumfanges der Straßenbäume und der Breite der Seitenbereiche sind dennoch keine Sichtbehinderungen zu erkennen. Auf der Ostseite verläuft der Gehweg ebenfalls unmittelbar an den Grundstücken und ist durch einen begrünten Trennstreifen vom Radweg abgegrenzt. Innerhalb des Grünstreifens sind ebenfalls in großen Abständen Straßenbäume mit geringen Stammumfängen vorhanden. Der Radweg ist von der Fahrbahn durch einen weiteren Seitenstreifen abgegrenzt, der so breit ist, dass abschnittsweise hier das Parken auf kurzen Strecken zugelassen ist.“
