Seit gut zwei Wochen dürfen die Parteien in Berlin ihre Wahlplakate für die Abgeordnetenhaus- und die Bundestags-Wahl am 26. September aufhängen. Auch die rechtspopulistische AfD macht auf den Kartonscheiben an Laternen Werbung für ihre Positionen. Nicht allen scheint dies zu gefallen. Gegenüber „Alles Mahlsdorf” beklagt Vadim Derksen, der AfD-Kandidat für den Wahlkreis Mahlsdorf/Kaulsdorf, den Diebstahl zahlreicher Plakate. „Mindestens 30 Stück sind bereits verschwunden. Eines kostet neben dem Aufwand des Aufhängens circa vier Euro. Man kann ja politisch anderer Meinung sein, aber der moralisch-demokratische Kompass sollte Diebstahl oder Zerstörung von Wahlplakaten anderer Parteien eigentlich verhindern”. Exemplarisch führt Derksen an, dass er zwar ob der Inhalte mit Kopfschütteln an Werbung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), von „Handgreiflichkeiten” gegen deren Plakate aber absieht.
Ein Kavaliersdelikt ist das Beschädigen oder Klauen von Plakaten, egal welcher Partei, nicht. Wer Wahlplakate zerstört, begeht nämlich laut Gesetz eine Sachbeschädigung. Welche Strafe dafür droht, ergibt sich aus § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB): „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist darüber hinaus möglich, wenn die Täter verfassungswidrige Symbole – wie etwa ein Hakenkreuz – auf die Plakate malen. Doch wie gestaltet sich das Ganze, wenn die Täter die Wahlplakate nicht zerstören, sondern lediglich abhängen und mit nach Hause nehmen oder wegschmeißen.
Sanktionen wegen einer Sachbeschädigung drohen in diesem Fall nicht, allerdings ist ein solches Vorgehen als Diebstahl zu bewerten. Gemäß § 242 StGB wird dies mitunter härter geahndet, denn der Gesetzgeber sieht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Das „Verschwinden” der AfD-Plakate in Mahlsdorf scheint kein Einzelfall zu sein. Die AfD im niedersächsischen Raum Ems-Vechte will ihre Wahlplakate künftig bewachen lassen. Der Grund: Nach Angaben der Partei sind im Emsland und in der Grafschaft Bentheim bislang knapp 200 AfD-Plakate zerstört oder geklaut worden. Der Kreisverband kündigte an, die Wahlplakate nun unauffällig beobachten zu lassen und Hinweise, die zur Überführung der Täter führen, finanziell zu belohnen. Oder in Rheinland-Pfalz: Die AfD hat bei der Polizei Kusel Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung gestellt. Am vergangenen Wochenende wurden dort Wahlplakate der Partei mit gelber Farbe beschmiert und abgerissen. In Mahlsdorf verzichtet die AfD bislang wegen des geringen Fahndungserfolgs auf Anzeigen bei der Polizei, Vadim Derksen nennt die „geringen Chancen auf Aufklärung auf eine Anzeige gegen unbekannt” als Hauptgrund.