Um das Jahr 2020 war vor allem unter Eltern im Mahlsdorfer Süden die Überbelegung der Grundschulen ein Riesen-Thema, wir berichteten mehrfach. Nach langem Kampf der Mamas und Papas wurde im April 2021 auf dem Lehnitzplatz eine aus Containern errichtete Filiale der Kiekemal-Grundschule eröffnet. Damals fielen Worte wie „Provisorium“ und „Übergangslösung“. Nun, fünf Jahre später, wird klar, dass eben jene Übergangslösung noch weitere viere Jahre durchhalten muss. Mindestens.
Diese Info stammt aus der Antwort des für Schulen im Bezirk zuständigen Stadtrats Stefan Bley (CDU) auf eine Anfrage der Grünen-Bezirksverordneten Chantal Münster. Eigentlich hatte diese nach Nutzungsmöglichkeiten der Schulcontainer vom Lehnitzplatz für ein seit Jahrzehnten angedachtes Bürgerhaus gefragt. Doch daraus wird nichts. Denn trotz der Inbetriebnahme der bislang namenlosen 37. Grundschule in der Elsenstraße besteht nach wie vor eine Überbelegung der Kiekemal-Grundschule am Hultschiner Damm. Laut Stefan Bley resultiert diese vor allem aus der hohen Schüleranzahl in den oberen Klassenstufen. „Erst der schrittweise Wechsel der Schüler in weiterführende Schulen nach Abschluss der 6. Klasse wird hier zu einer Entlastung führen. Weiterhin gibt es für die Belegung der Schulanfängerklassen eine große Anzahl an Geschwisterkindern von bisherigen Schülern der Kiekemal-Grundschule“, so der Stadtrat. Und weiter: „Diese Geschwisterkinder haben trotz des veränderten Zuschnitts der Einschulungsbereiche der beiden Grundschulen einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Kiekemal-Grundschule und bewirken auch die weiterhin noch bestehende Überbelegung“. Daher ist geplant, die Container an der Bütower Straße bis mindestens 2030 nutzen zu lassen.
Derzeit besteht eine Genehmigung für die Nutzung für schulische Zwecke auf dem Lehnitzplatz bis Januar 2031. Dauerhaft können die Container dort jedoch nicht verbleiben, da mittelfristig ein Regenrückhaltebecken vorgesehen ist, auch wenn konkrete Planungen der Wasserbetriebe im Bezirksamt derzeit nicht bekannt sind.
Ob die Container nach dem Jahr 2030 für andere Zwecke wie etwa ein Bürgerhaus benutzt werden können steht derzeit in den Sternen, da der bauliche und technische Zustand nach der Schulnutzung heute noch nicht eingeschätzt werden kann. Grundsätzlich wäre die Nutzungsänderung der Schulcontainer für (auch ein provisorisches) Bürgerhaus baugenehmigungsbedürftig. Diese Nutzungsänderung bedürfe zunächst der planungsrechtlichen Zustimmung, was im Vorfeld abzuklären wäre und standortgebunden ist. Die Überlegung, die Container auf dem freien Parler Feld zu errichten, sieht Stefan Bley kritisch. „Der für das Bürgerhaus geplante zentrale Standort liegt auf Flächen in privatem Eigentum und ist medientechnisch nicht erschlossen.“ Aufgrund der Lage wären Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, welche das Bundesnaturschutzgesetz beträfen. Diese müssten durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder Geld kompensiert werden. Zusätzlich verweist er auf das Vorkommen von geschützten Trockenrasenbiotopen sowie 14 festgestellten Brutvogelarten auf dem Parler Feld, die geschützt sind.





