Motor und Zündung aus, Einfahrt freimachen: Klare Regeln für Busfahrer an Mahlsdorfer End-Haltestelle

Auch wenn sie einigen Anwohnern ein Dorn im Auge ist: Die Endstelle der BVG-Buslinie 195 in der Neuenhagener Straße bleibt vorerst bestehen. Eine Verlegung ist grundsätzlich denkbar – konkrete Pläne gibt es derzeit jedoch nicht. Dafür aber klare Vorgaben für Busfahrerinnen und Busfahrer.

 

Die Haltestelle in der Neuenhagener Straße hat eine lange Geschichte, seit der Vorwendezeit können Passagiere dort ein- und aussteigen. Seit dem 28. Mai 1995 wird die Straße als Endstelle der Linie 195 genutzt. Zuvor war dort bereits die Buslinie 154 unterwegs. Der heutige Haltestellenbestand, immerhin können dort vier Busse gleichzeitig stehen, besteht seit 2006. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Verkehr auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) hervor.

 

Im täglichen Betrieb stehen nach Angaben der BVG fahrplanbedingt derzeit maximal zwei Busse der Linie 195 gleichzeitig in der Neuenhagener Straße. Bei Havarien, Umleitungen oder anderen besonderen Ereignissen werden allerdings sämtliche Haltestellenbereiche in der Straße benötigt. 

 

Die Linie 195 fährt zwischen dem S-Bahnhof Marzahn und dem Klinikum Kaulsdorf. Zusätzlich ist ein dichterer Takt zwischen Marzahn und dem Bahnhof Mahlsdorf vorgesehen. Zum Wenden bestanden und bestehen in Bahnhofsnähe für die beiden dort endenden Buslinien (195 und 197) keine weiteren Möglichkeiten als eine Blockumfahrung über Wilhelmsmühlenweg, Neuenhagner
Str. und Treskowstr. Nach Einschätzung des Senats bietet die Haltestelle in der Neuenhagener Straße dabei Vorteile für den Umstieg zur Straßenbahn und für die Erschließung des Wohngebiets. 

 

Wie stark die an der Endhaltestelle wartenden Busse die Anwohner belasten, war ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Seit 2023 wurden bei der BVG insgesamt zwei Beschwerden registriert: 2024 wegen eines Busses, der eine Ausfahrt blockiert hatte, und 2026 wegen laufender Motoren während der Pausen des Fahrpersonals. Außerdem gab es 2023 ein Anliegen mit dem Wunsch nach einer Verlegung der Haltestelle. 

 

Beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf liegen dagegen seit 2023 keine Beschwerden vor, die sich konkret auf Lärm, laufende Motoren, Warnsignale, blockierte Grundstückszufahrten oder sonstige Verkehrsgefährdungen durch die Bus-Endstelle beziehen. Eine amtliche Schallmessung hat es bislang ebenfalls nicht gegeben.

 

Für die Busfahrer gelten klare Vorgaben von Seiten der BVG: Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung verboten. Insbesondere darf der Motor nicht unnötig laufen. Die BVG erklärt ausdrücklich, dass das Fahrpersonal die Zündung an der Endhaltestelle auszuschalten hat. Außerdem sollen die Busfahrer Einfahrten freimachen, wenn Anwohner ihr Grundstück verlassen oder erreichen möchten. 

 

Interessant ist dabei eine rechtliche Besonderheit: Halten vor Grundstückszufahrten ist grundsätzlich erlaubt, etwa zum Fahrgastwechsel. Parken vor Zufahrten ist dagegen verboten. Busse dürfen dort also nicht einfach stehen bleiben, um ihre Pausen abzuwarten. Auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit sehen Senat und BVG derzeit keinen Grund zur Besorgnis. Die Situation wird als „unauffällig und unkritisch“ bewertet. Für den Kfz- und Radverkehr bestünden nach Einschätzung des Bezirksamts grundsätzlich keine Probleme, an den Bussen vorbeizufahren. Die Einbahnstraßenregelung verhindert zudem Gegenverkehr. 

 

Etwas anders stellt sich die Situation für Fußgänger dar. In dem Bereich gibt es lediglich einen unbefestigten Seitenstreifen beziehungsweise Trampelpfad oder die Möglichkeit, die Fahrbahn zu benutzen. Das Bezirksamt bezeichnet solche Mischverkehrsflächen grundsätzlich als weniger komfortabel und konfliktanfälliger, hält sie bei dem geringen Verkehrsaufkommen in der Straße aber für üblich. Auch Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge seien nach Einschätzung des Bezirksamts durch die Busse nicht wesentlich eingeschränkt. 

 

Warum bleibt die Endstelle ausgerechnet dort? Die Antwort ist vor allem eine Frage des Platzes. Für die Linie 197 wurde die betriebliche Endhaltestelle bereits in die Straßenbahnwendeschleife an der Treskowstraße verlegt. Dort sei jedoch kein zusätzlicher Platz für die Linie 195 vorhanden. 

 

Jene Straßenbahnwendeschleife könnte laut BVG in Zukunft eine realistische Alternative für die wartenden Busse werden. Diese könnte allerdings erst dann für die Linie 195 und 197 genutzt werden, wenn der geplante zweigleisige Straßenbahn-Ausbau im Rahmen der Verkehrslösung Mahlsdorf erfolgt und die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 62 an die Hönower Straße am Bahnhof Mahlsdorf verlegt wurde.

 

Eine Trennung von Fahrgastendpunkt und betrieblicher Pausen- beziehungsweise Abstellfläche lehnt die BVG derzeit ab. Das würde erhebliche zusätzliche Kosten verursachen und gleichzeitig die Anbindung für Fahrgäste verschlechtern. Ganz ausgeschlossen ist eine Veränderung allerdings nicht. Senat und BVG zeigen sich grundsätzlich offen für alternative Vorschläge, allerdings unter einer wichtigen Bedingung: Für die BVG dürfen dadurch keine Mehrkosten entstehen. 

Die Endhaltestelle für Busse in der Neuenhagener Straße
Die Straßenbahnwendeschleife in der Treskowstraße

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