Ende Juni berichtete „Alles Mahlsdorf“ über mögliche baurechtliche Probleme beim Neubauprojekt in der Neuenhagener Straße 48/49 in Mahlsdorf. Die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Heike Wessoly (CDU) hatte in der Bezirksverordnetenversammlung erklärt, dass die Bauaufsichtsbehörde Mitte Juni „die Einstellung der Bauarbeiten, einen Baustopp angeordnet“, habe. Dieser konnte jedoch nicht vollzogen worden, die Gebäude können dennoch nicht komplett genutzt werden.
Darum, dass beim hochpreisigen Wohnungsbauprojekt N48 (Quadratmeterpreise um 7000 Euro) die Bagger stillstehen und Handwerker Däumchen drehen, ist der Investor herumgekommen. Jedoch hat sich für ihn ein neues Thema ergeben. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) hervor.
Demnach habe die Bauaufsicht entgegen der Äußerung Wessolys einen Baustopp letztlich nicht verhängt. Wie bereits von „Alles Mahlsdorf“ berichtet, waren Anwohner und Behörden auf mögliche Abweichungen von der Baugenehmigung aufmerksam geworden. Im Mittelpunkt stand der Verdacht, dass insbesondere im oberen Bereich des Gebäudes anders gebaut worden sein könnte als genehmigt. In der Antwort des Senats bestätigt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erstmals offiziell, dass die Bauaufsicht die Verhängung eines Baustopps geprüft habe – jedoch muss vor einer solchen Entscheidung zunächst der Bauherr angehört werden. Nach Abschluss dieser Prüfung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Baustopp aufgrund des bereits weit fortgeschrittenen Bauzustands nicht mehr durchsetzbar gewesen wäre.
Gleichzeitig erläutert die Senatsverwaltung jedoch, dass die Bauaufsicht Kenntnis von möglichen Abweichungen erlangt hat und daraufhin Kontrollen sowie Prüfungen eingeleitet wurden. Als unmittelbare Konsequenz wurde die Nutzung des obersten Geschosses bis auf Weiteres untersagt. Ob dort tatsächlich entgegen der Baugenehmigung gebaut wurde, ist nach Angaben des Senats weiterhin Gegenstand der laufenden bauaufsichtlichen Prüfung.
Sollte sich im weiteren Verfahren bestätigen, dass gegen öffentliches Baurecht verstoßen wurde, kündigt das Bezirksamt ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde an. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen würden, lässt die Antwort offen. Darüber hinaus weist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen darauf hin, dass Verstöße gegen die Bauordnung erhebliche Folgen haben können. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne erforderliche Baugenehmigung oder abweichend von einer Genehmigung baut, handelt ordnungswidrig. In solchen Fällen können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro fällig werden.





