Neue Eskalationsstufe im Streit um die Mahlsdorfer Bus-Endstelle der Linie 195 in der Neuenhagener Straße. 24 Grundstückseigentümer haben eine gemeinsame formelle Sammel- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eingereicht. Darin fordern sie nicht nur Veränderungen im täglichen Busbetrieb, sondern die dauerhafte Verlegung der betrieblichen Endstelle aus der Wohnstraße. Das Schreiben, welches „Alles Mahlsdorf“ vorliegt, richtet sich zugleich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und die Bezirksverordnetenversammlung.
Damit erhält der Konflikt, über den „Alles Mahlsdorf“ am 10. August berichtete, eine neue Dimension. In dem Artikel vom 10. August war bekannt geworden, dass die Endstelle der Linie 195 in der Neuenhagener Straße vorerst bestehen bleibt. Gleichzeitig hatte die BVG erklärt, dass es Regeln für die Busfahrerinnen und Busfahrer geben würde, wie etwa die Zündung während der Standzeiten auszuschalten und Einfahrten freizumachen. Eine Verlegung sei grundsätzlich denkbar, konkrete Pläne gebe es derzeit jedoch nicht.
Nun machen die Anwohner deutlich, dass sie sich mit dieser Situation nicht abfinden wollen. Die Sammelbeschwerde datiert vom 15. Juni. Als Hauptansprechpartner und Zustellungsbevollmächtigter tritt ein Anwohner auf. Dem Schreiben liegt nach eine Liste mit 24 Unterschriften von Grundstückseigentümern bei. Besonders weitgehend ist die Darstellung zur räumlichen Beteiligung: Die Unterzeichner erklären, dass sämtliche bewohnten Grundstücke in dem betroffenen Straßenabschnitt von der Ecke Wilhelmsmühlenweg bis zur Ecke Treskowstraße vertreten seien.
Adressiert ist die Beschwerde an gleich vier Stellen: an die BVG als Hauptadressatin, an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses sowie an die BVV Marzahn-Hellersdorf. Die Anwohner formulieren ihr Ziel unmissverständlich. Die betriebliche Endstelle der Linie 195 mit den fahrplanmäßigen Wende- und Ausgleichszeiten soll aus der Neuenhagener Straße verlegt werden. Gleichzeitig verlangen sie ein sofortiges Einschreiten gegen die aus ihrer Sicht bestehenden Missstände.
Ein zentraler Punkt der Beschwerde sind die Grundstückszufahrten. Nach Darstellung der Unterzeichner werden die 18 Meter langen Gelenkbusse während ihrer Standzeiten teilweise so abgestellt, dass private Ein- und Ausfahrten vollständig blockiert oder zumindest erheblich eingeengt werden. Die Anwohner machen dabei ausdrücklich einen Unterschied zwischen einem einzelnen Fehlverhalten eines Busfahrers und einem grundsätzlichen Problem der Organisation. Aufgrund der engen Straße und der Grundstücksaufteilung sei es aus ihrer Sicht zwangsläufig, dass das Abstellen eines Gelenkbusses dazu führe, dass mindestens eine Grundstückszufahrt nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten nutzbar sei. Auch beim An- und Abfahren beanspruchten die Busse mit ihren Schleppkurven einen großen Teil des Straßenraums.
Genau hier knüpft die Beschwerde unmittelbar an die bisherigen Diskussionen an. In der aktuellen BVG-Darstellung gilt für das Fahrpersonal bereits die klare Vorgabe, Einfahrten freizumachen, sobald Anwohner ihre Grundstücke erreichen oder verlassen möchten. Parken vor Grundstückszufahrten ist grundsätzlich verboten. Für die Anwohner reicht diese Regelung offenbar nicht aus. Sie wollen das grundsätzliche Problem lösen und nicht immer wieder im Einzelfall darum bitten müssen, dass ein Bus umgeparkt wird.
Noch stärker geht die Beschwerde beim Thema Lärm ins Detail. Die Unterzeichner führen ein eigenes Lärmprotokoll als Anlage bei. Gemessen worden sei unter anderem im Garten eines betroffenen Grundstücks, nur rund 50 Zentimeter vom Gartenzaun entfernt. Dort seien bei den abgestellten Elektrobussen tagsüber Dauerschallpegel von etwa 60 Dezibel gemessen worden. Nachts seien Werte von ungefähr 50 Dezibel dokumentiert worden. Die Busse stünden teilweise nur drei bis vier Meter von privaten Grundstücksgrenzen entfernt.
Die Anwohner stellen diese Werte den in ihrer Beschwerde herangezogenen Richtwerten der TA Lärm für Reine Wohngebiete gegenüber. Sie nennen 50 Dezibel tagsüber und 35 Dezibel nachts. Daraus leiten sie eine deutliche Überschreitung ab. Wichtig ist dabei: Die Messungen sind Eigenmessungen der Anwohner und keine behördliche Schallmessung. Dass es sich bei den Bussen teilweise um Elektrofahrzeuge handelt, bedeutet nach Darstellung der Anwohner keineswegs, dass die Fahrzeuge während der Pausen geräuschlos sind.
Im Mittelpunkt stehen vor allem die Lüfter- und Kühlaggregate der Hochvoltbatterien sowie das akustische Orientierungssignal des Blindenleitsystems. Die Anwohner beschreiben insbesondere das wiederkehrende „Klock-Klock“-Geräusch als störend. Hinzu kämen weitere laufende Nebenaggregate. Die Beschwerde geht sogar einen Schritt weiter: Die Lärmemissionen seien während der Standzeiten technisch zumindest teilweise vermeidbar. Die Verfasser fordern deshalb, die Fahrzeuge während der Wende- und Pausenzeiten vollständig zu deaktivieren.
Die Beschwerde beschränkt sich allerdings nicht auf Lärm und Grundstückszufahrten. Die Anwohner erheben auch schwere Vorwürfe hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Sie schildern, dass Busfahrer während der Wendezeiten regelmäßig ihre Fahrzeuge verlassen würden und dabei teilweise der Zündschlüssel im Fahrzeug verbleibe. Die Verfasser sehen darin ein erhebliches Sicherheitsrisiko und stellen die Frage, ob die Busse in diesem Zustand ordnungsgemäß abgestellt sind.
Auch das akustische Orientierungssignal der Busse wird in der Beschwerde thematisiert. Während der Wende- und Pausenzeiten finde kein normaler Fahrgastwechsel statt, die Türen seien geschlossen. Das dauerhaft aktive Signal könne deshalb aus Sicht der Unterzeichner sogar den Eindruck erwecken, dass an dieser Stelle eine reguläre Einsteigemöglichkeit bestehe. Diese rechtlichen Bewertungen stammen aus der Sammelbeschwerde und sind damit zunächst die Position der Anwohner. Ob die von ihnen angeführten Rechtsverstöße tatsächlich vorliegen, wäre gegebenenfalls durch die zuständigen Behörden oder Gerichte zu prüfen.
Ein weiterer Punkt könnte für die Diskussion um die Zukunft der Endstelle besonders relevant werden. Die Neuenhagener Straße verändert sich baulich. Bei den „Lindengärten“ an der Neuenhagener Straße 16–19 entstehen demnach 27 Wohneinheiten, am Projekt „N48 Apartments“ an der Neuenhagener Straße 48 sind 62 Wohneinheiten vorgesehen beziehungsweise in der finalen Bauphase. Aus Sicht der Anwohner bedeutet das mehr Verkehr in einer Straße, die ohnehin relativ eng ist. Sie befürchten, dass Begegnungen zwischen Pkw und 18-Meter-Gelenkbussen künftig schwieriger werden könnten. Zusätzlich könnten die abgestellten Busse Sichtachsen einschränken. Die Anwohner sprechen deshalb von einem möglichen „Nadelöhr“ und einer steigenden Unfallgefahr, insbesondere für Kinder.
Interessant ist ein weiterer Aspekt der Sammelbeschwerde. Nach Darstellung der Anwohner werden Busfahrer während ihrer Pausen teilweise aus dem Fahreraufenthaltsraum an der Straßenbahnwendeschleife zurück zu den Bussen gerufen, wenn ein Fahrzeug eine Grundstückszufahrt blockiert. Das sei problematisch, weil dadurch die Ruhe- und Erholungspausen des Fahrpersonals unterbrochen würden. Die Anwohner sehen darin wiederum ein Organisationsproblem der BVG. Die betriebliche Konstruktion führe dazu, dass Konflikte zwischen Bussen und Anwohnern letztlich auf dem Rücken des Fahrpersonals ausgetragen würden.
Mit ihrer Beschwerde treffen die Mahlsdorfer Anwohner auf eine völlig gegensätzliche Einschätzung von BVG und Senat, beide sehen bislang keinen akuten Handlungsbedarf, die Situation an der Endhaltestelle wird grundsätzlich als beherrschbar bewertet. Die Straße sei für den Kfz- und Radverkehr trotz der Busse passierbar, auch Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge seien nach Einschätzung des Bezirksamtes nicht wesentlich eingeschränkt. Die Verkehrssituation wurde als „unauffällig und unkritisch“ bezeichnet.
Auch bei den Beschwerden gab es bislang einen deutlichen Unterschied zwischen der Wahrnehmung der Anwohner und der offiziellen Aktenlage. Die BVG hatte seit 2023 zwei Beschwerden registriert, eine wegen einer blockierten Ausfahrt und eine wegen laufender Motoren während der Pausen. Außerdem gab es 2023 ein Anliegen zur möglichen Verlegung. Beim Bezirksamt waren dagegen nach der damaligen Auskunft keine konkreten Beschwerden zu Lärm, laufenden Motoren, Warnsignalen, blockierten Zufahrten oder Verkehrsgefährdungen durch die Endstelle eingegangen. Mit der nun vorliegenden Sammelbeschwerde hat sich diese Situation allerdings verändert. Jetzt sind mehrere politische Ebenen eingeschaltet. Die Anwohner belassen es nicht bei einer Beschwerde an die BVG. Sie verlangen auch ein Tätigwerden des Bezirksamts. Dieses soll zunächst prüfen, ob überhaupt eine wirksame straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis beziehungsweise verkehrsrechtliche Anordnung für die betriebliche Endstelle besteht. Sollte eine solche Genehmigung fehlen, verlangen die Unterzeichner eine Untersagung. Sollte sie bestehen, soll sie nach ihrem Willen widerrufen werden. Zusätzlich fordern sie ein absolutes Halt- und Parkverbot für Omnibusse in dem betroffenen Bereich.
Auch das Abgeordnetenhaus wird ausdrücklich einbezogen. Der Petitionsausschuss soll sich mit dem Vorgang befassen und die BVG unter anderem hinsichtlich Lärmschutz, Herstellervorgaben und der Organisation betrieblicher Endstellen in Wohngebieten überprüfen. Außerdem sollen parlamentarisch die Kriterien für solche Endstellen und mögliche Alternativstandorte untersucht werden. Die Bezirksverordnetenversammlung soll das Thema wiederum in ihren Ausschüssen für Mobilität sowie Umwelt und Natur behandeln, der CDU-Verordnete Benjamin Raschke hat dazu bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht. Gefordert wird zudem eine öffentliche Anhörung der Anwohnerschaft. Laut Raschke könnte das Thema zur Prüfung der Verlegung sogar noch in dieser Legislaturperiode in der BVV beschlossen werden.
Besonders deutlich wird der Konflikt bei den gesetzten Fristen. Die Anwohner hatten der BVG eine Frist bis zum 24. Juli 2026 gesetzt. Bis dahin sollte die BVG unter anderem schriftlich bestätigen, dass die Anweisung zum vollständigen Abschalten der lärmerzeugenden Aggregate an das Fahrpersonal erteilt worden ist. Außerdem verlangten die Unterzeichner einen verbindlichen Plan zur Verlegung der Endstelle. Die Sammelbeschwerde enthält für den Fall eines ausbleibenden Erfolgs bereits konkrete Ankündigungen. Die Eigentümer behalten sich eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie weitere rechtliche Schritte vor. Damit könnte aus dem bisherigen Nachbarschaftskonflikt ein juristischer Streit werden.





