99,8 Prozent aller Berliner Straßen sind an das Abwassersystem angeschlossen. Die Straße Am Barnim in Mahlsdorf nicht. Hier kommt einmal im Monat ein Lkw und pumpt die Sammelgrube leer. Grund für den Zustand sind komplizierte Eigentumsverhältnisse. Nun gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Anwohnenden.
Rund zwei Dutzend Grundstücke gibt es in der kleinen Straße, die von der Elsenstraße als schmaler Weg abgeht und nach circa 400 Metern in die Großmannstraße abbiegt. Eine idyllische Gegend, westlich hinter hohen Bäumen ruht der Elsensee. Doch hier ist „blaues Gebiet“, so werden in Berlin die nur noch minimal vorhandenen Areale bezeichnet, in denen das Abwasser der Häuser noch nicht wie sonst in der Stadt selbstverständlich durch moderne Leitungssysteme fließt.
Der Grund der fehlenden Kanalisation liegt jedoch nicht im Unwillen von Behörden, sondern begründet sich durch eine komplizierte Eigentumslage. Zwar ist Am Barnim öffentlich gewidmet, die Zuständigkeit liegt also beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und jeder darf die Straße befahren oder entlangspazieren. Rechtlich jedoch gehört sie nicht dem Bezirk oder dem Land, sondern ist laut einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ aus dem Jahr 2025 in viele kleine Flurstücke unterteilt, die sich in Privatbesitz befinden. Heißt: Ohne Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers, selbst wenn die Berliner Wasserbetriebe wöllten, kann nicht ein Meter Leitung verlegt werden. Alle Bemühungen der vergangenen Jahre liefen ins Leere, sobald auch nur ein Eigentümer sein Veto gegen die bis zu 20.000 Euro teure Modernisierung einlegt.
Nun könnte es laut dem Newsletter der aktuellen Mahlsdorfer Wahlkreisabgeordneten, Katharina Günther-Wünsch, sowie ihrem vorhergehenden Amtsinhaber Mario Czaja (beide CDU) eine Lösung geben. Demnach hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf den Wasserbetrieben seine Rechtsauffassung mitgeteilt und dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2024 hingewiesen. Laut diesem kann bei einer öffentlich gewidmeten Straße, was Am Barnim ja ist, die Zustimmung des Straßenbaulastträgers (also das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks) ausreichend sein. „Eine zusätzliche Zustimmung der angrenzenden Grundstückseigentümer zu der Baumaßnahme wäre dann nicht mehr erforderlich“, schreiben Günther-Wünsch und Czaja. Heißt: Die Wasserbetriebe könnten die Kanalisation bauen, könnten bis zu 90 Prozent der Kosten (hängt unter anderem von der Grundstücksgröße ab) auf die Eigentümer umlegen. Das städtische Wasserversorgungsunternehmen will nun seinerseits die Gerichtsentscheidung prüfen und herausfinden, ob die Gerichtsentscheidung des OVG auch auf die kleine Mahlsdorfer Straße übertragbar ist.





