Aufatmen bei den Erbauern des umstrittenen Neubaus an der Neuenhagener Straße. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat die entscheidende planungsrechtliche Befreiung erteilt. Damit ist klar: Das N48 muss nicht zurückgebaut werden, das bislang umstrittene oberste Geschoss bleibt erhalten und darf genutzt werden.
Monatelang hing über dem Neubauprojekt N48 in der Neuenhagener Straße 48 ein großes Fragezeichen. War das Gebäude höher gebaut worden als genehmigt? Muss womöglich ein Teil des Neubaus wieder verschwinden? Und dürfen die Wohnungen im obersten Geschoss überhaupt genutzt werden? „Alles Mahlsdorf“ hatte zuerst berichtet. Jetzt gibt es eine klare Antwort: Nein.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat eine planungsrechtliche Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 67 Bauordnung Berlin erteilt. Damit kann das Projekt nach Angaben der CasaNova RE GmbH so weitergeführt werden, wie es geplant und gebaut wurde. Ein Rückbau sei nicht erforderlich. Auch das oberste Geschoss bleibt bestehen.
Die Nachricht kommt bemerkenswert spät, im Sommer sah die Situation noch ganz anders aus. Ende Juni war öffentlich geworden, dass die Bauaufsicht des Bezirks mögliche Abweichungen von der genehmigten Planung prüfte. Im Mittelpunkt stand insbesondere das oberste Geschoss. Zeitweise wurde sogar ein Baustopp geprüft. Weil der Bau zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits weit fortgeschritten war, wurde dieser letztlich nicht mehr durchgesetzt. Gleichzeitig durfte das oberste Geschoss zunächst nicht genutzt werden.
Für ein Projekt, dessen Wohnungen zu diesem Zeitpunkt bereits vermarktet und verkauft wurden, war das eine brisante Situation. Auch ein möglicher Rückbau einzelner Gebäudeteile stand zwischenzeitlich im Raum. Nun ist diese Auseinandersetzung offenbar beendet. Die zuständige Bauaufsicht habe ausdrücklich bestätigt, dass auch die Wohnungen im obersten Geschoss künftig genutzt werden können, erklärt Leonard Zobel von der CasaNova RE GmbH. „Mit der erteilten Befreiung ist die Rechtslage eindeutig“, so Zobel.
Für die Käufer dürfte die Entscheidung eine wichtige Nachricht sein. Denn das N48 ist längst kein kleines Bauvorhaben mehr, sondern umfasst 62 Eigentumswohnungen mit ein bis drei Zimmern. Zum Projekt gehören Wohnungen mit Balkon, Terrasse oder eigenem Garten sowie Penthouse-Wohnungen mit großzügigen Dachterrassen. Hinzu kommen 29 Stellplätze in der Tiefgarage.
Nach Angaben des Projektentwicklers sind inzwischen rund 95 Prozent der Wohnungen verkauft. Für Interessenten, die wegen der ungeklärten Situation zunächst gezögert hatten, soll die Entscheidung des Bezirksamts nun wieder Planungssicherheit schaffen. Auch am Ausstattungs- und Energiekonzept soll sich nichts ändern. Vorgesehen sind unter anderem bodentiefe, dreifach verglaste Fenster, Echtholzparkett sowie Heiz- und Kühldecken. Die Bäder verfügen über Fußbodenheizungen. Für die Energieversorgung setzt das Projekt auf eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage.
Das N48 gehört damit weiterhin zu den auffälligeren Neubauprojekten in Mahlsdorf. Gerade weil an der Neuenhagener Straße in den vergangenen Jahren zunehmend neue Wohnprojekte entstanden sind, sorgt das Gebäude auch städtebaulich für Aufmerksamkeit. Mit der Entscheidung des Bezirksamts ist die wichtigste rechtliche Hürde genommen. Wann die Wohnungen tatsächlich vollständig bezugsfertig sein werden, geht aus der aktuellen Mitteilung allerdings nicht hervor.





